Medienbericht

EssilorLuxottica: GrandVision-Übernahme kurz vor der EU-Zulassung?

Die geplante Übernahme von GrandVision durch den französisch-italienischen Konzern EssilorLuxottica könnte noch in diesem Monat von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Das vermeldet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf dem Fall nahestehende Quellen.
Flaggen vor dem Europäischen Parlamentsgebäude
© Adobe Stock / Grecaud Paul

EssilorLuxottica stehe kurz davor, grünes Licht aus Brüssel für die geplante Übernahme von GrandVision zu erhalten. Das vermeldet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf dem Fall nahestehende Quellen. So könnte die Europäische Kommission den 7,2-Milliarden-Euro-Deal bereits in diesem Monat genehmigen, weit vor der Frist am 12. April. Beide Unternehmen hätten positive Rückmeldungen zu dem angebotenen Zugeständnis – dem Verkauf von Filialen in mehreren europäischen Ländern – erhalten, hieß es.

Die EU-Wettbewerbsbehörde forderte EssilorLuxottica auf, Geschäfte in Frankreich, Belgien, Italien und den Niederlanden zu veräußern, um die Zustimmung zu erhalten (die DOZ berichtete). Die Forderung bezog sich unter anderem auf die niederländische Kette Pearle und Eye Wish Opticiens. Nach Medienberichten soll der Glas- und Fassungshersteller die EU überzeugt haben, Filialen in nur drei Ländern zu veräußern.

Aber selbst wenn die EU zustimmt, ist der Deal möglicherweise noch nicht in trockenen Tüchern. Seit letztem Sommer streiten sich die Franzosen und Italiener mit dem Mutterkonzern von Apollo (die DOZ berichtete). Nach Angaben von GrandVision und seinem Großaktionär HAL möchte EssilorLuxottica den Übernahmepreis von 7,2 Mrd. Euro neu verhandeln, berichtet die Het Financieele Dagblad (FD), die auch zur Investmentgesellschaft HAL gehört. Grund dafür sei die Corona-Pandemie, die dazu führte, dass viele Filialen von GrandVision wochenlang geschlossen waren und das Geschäftsjahr 2020 mit einen Umsatzverlust abschloss. Gemäß den Vertragsbedingungen könnte EssilorLuxottica für eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Millionen Euro haftbar gemacht werden.