Hochschule München

Corona: Klarsichtmasken schützen nicht

Klarsichtmaske vs. Stoffmaske: Ein Forscherteam der Hochschule München hat jüngst untersucht, ob sich die Plastikmasken als alternative Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) eignen. Das Ergebnis ist eindeutig.
Hochschule München Test: Aerosole verbreiten sich trotz Klarsichtmaske

Test 1: Aerosolausbreitung beim Ausatmen durch die Nase

© Christian Schwarzbauer

Klarsichtmasken mit einem Spalt zwischen Gesicht und Plastik bieten keinen Schutz vor Aerosolen, die das Coronavirus übertragen können. Das hat eine Pilotstudie der Münchner Hochschule, die am 8. Dezember veröffentlicht wurde, ergeben. Das Forscherteam testete, inwiefern sich Aerosole beim Ausatmen durch die Nase trotz Klarsichtmaske eines süddeutschen Herstellers ausbreiten. „Wir haben uns für dieses Modell entschieden, weil es sehr verbreitet ist und zunehmend auch in Schulen und Kitas zum Einsatz kommt“, erklärt Prof. Dr. Christian Schwarzbauer, Professor für Medizintechnik und Medizininformatik der Hochschule. „Die Klarsichtmaske wurde unter realistischen und praxisnahen Bedingungen untersucht. Dabei wurden typische Alltagssituationen berücksichtigt, wie man sie häufig in Schulen, Kitas, Büros oder auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorfindet

In einem ersten Test (Abb. 1) sitzt die Versuchsperson auf einem Stuhl und atmet gleichmäßig durch die Nase aus, ohne sich zu bewegen oder zu sprechen. Das Ergebnis: „Zunächst strömt das Aerosol entlang des Körpers nach unten, wie es auch vom Hersteller beworben wird. Kurz darauf wird das Aerosol nach vorne umgelenkt und dehnt sich dann weit in den Bereich vor der Versuchsperson aus. Eine direkt gegenübersitzende Person wäre dadurch dem ausgeatmeten Aerosol direkt ausgesetzt“, heißt es in der Mitteilung der Institution. Deutlich zu erkennen sei auch, dass die flüssigen Partikel während der Ausbreitung zunehmend nach oben steigen, was durch den normalen Temperaturunterschied zwischen ausgeatmeter Luft und Raumluft begünstigt werden.

Hochschule München Test: Aerosole verbreiten sich trotz Klarsichtmaske

Test 2: Aerosolausbreitung beim Husten

© Christian Schwarzbauer

In einem zweiten Test (Abb. 2) ist eine besonders starke Ausbreitung der Aerosole zu erkennen. Die Versuchsperson geht durch den Raum und hustet dabei mehrmals. Es entsteht eine ausgedehnte Aerosolwolke, die sich innerhalb von zwei Sekunden rasant ausbreitet. „Ohne Zweifel sind diese Masken angenehm zu tragen, einen wirksamen Schutz vor Infektionen bieten sie allerdings nicht“, sagt Schwarzbauer. „Vor allem in geschlossenen Räumen, wie zum Beispiel in Schulen, Kitas, Büros oder öffentlichen Verkehrsmitteln, ist von der Verwendung solcher Masken dringend abzuraten“, ergänzt Prof. Dr. med. Christian Hanshans, Professor für medizinische Grundlagen und Medizintechnik.

Wegen Studienergebnis: Bayern ändert Maskenregel

Face Shields und Klarsichtmasken sind im Vergleich zur Stoffmaske für viele angenehmer zu tragen und lassen zudem auch die Mimik des Trägers erkennen. Wo die Plastikprodukte anstelle einer herkömmlichen Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden dürfen, das entscheiden die einzelnen Bundesländer. So hat beispielsweise das Bayerische Gesundheitsministerium Face Shields nicht als zulässige MNB eingestuft, während Klarsichtmasken bislang getragen werden durften. In den entsprechenden FAQs hieß es dazu: Ein ausreichender Schutz liegt nur dann vor, „wenn die Mund-Nasen-Bedeckung entweder umlaufend und bündig an der Haut anliegt oder wenn ein Spalt zwischen Mund-Nasen-Bedeckung und der Haut freigelassen wird, der nur so groß ist, dass ein bequemes Atmen möglich ist.“

Nachdem der Bayerische Rundfunk BR24 über die Pilotenstudie berichtet hatte, änderte das Gesundheitsministerium seine Anforderungen an zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen. Künftig sind in Bayern nur noch textile Masken zulässig. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist „eine an den Seiten enganliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere (…). Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, entsprechen diesen Vorgaben (…) nicht und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt“ heißt es entsprechend in den aktuellen Richtlinien.