Einzelhandel, Handwerk oder Dienstleistung?
Corona-Verordnungen: Verwirrung über Augenoptiker
Während des ersten Lockdowns kam es immer wieder zu Schließungen von Augenoptikbetrieben, die behördlich angeordnet waren. Grund: die Auslegung der Corona-Verordnungen – manchmal verlangt sie Interpretation. Doch wie sehen die neuen Verordnungen im „Lockdown light“ aus? Die DOZ hat mit den zuständigen Behörden der Länder gesprochen und ist auf viele Missverständnisse, Unsicherheiten in der Zuordnung und schwammige Aussagen gestoßen. Bei all der Verwirrung wurde eines jedoch deutlich: Die Einordnung des augenoptischen Berufs bringt selbst die Politik an ihre Grenzen.

Während des ersten Corona-Lockdowns mussten viele Augenoptiker ihren Laden schließen.
© Adobe Stock / Animalflora PicsStock
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