Einzelhandel, Handwerk oder Dienstleistung?

Corona-Verordnungen: Verwirrung über Augenoptiker

Während des ersten Lockdowns kam es immer wieder zu Schließungen von Augenoptikbetrieben, die behördlich angeordnet waren. Grund: die Auslegung der Corona-Verordnungen – manchmal verlangt sie Interpretation. Doch wie sehen die neuen Verordnungen im „Lockdown light“ aus? Die DOZ hat mit den zuständigen Behörden der Länder gesprochen und ist auf viele Missverständnisse, Unsicherheiten in der Zuordnung und schwammige Aussagen gestoßen. Bei all der Verwirrung wurde eines jedoch deutlich: Die Einordnung des augenoptischen Berufs bringt selbst die Politik an ihre Grenzen.
Laden geschlossen wegen Corona

Während des ersten Corona-Lockdowns mussten viele Augenoptiker ihren Laden schließen.

© Adobe Stock / Animalflora PicsStock

Müssen Augenoptik-Betriebe schließen? Zu welcher in den Corona-Regelungen genannten Gruppen zählen Augenoptiker überhaupt? Einzelhandel, Handwerk, oder doch Dienstleister? Wirrungen um die Landesverordnungen zur Eindämmung der Pandemie gab es bereits während des ersten Lockdowns. Bereits im März berichtete die DOZ über den Beschluss von Bund und Länder, dass Handwerksbetriebe nicht von den Schließungen betroffen sind. Doch spätestens nachdem sich jüngst ein Augenoptiker bei der Redaktion meldete und voller Verwirrung fragte „Wie, wir sind nicht systemrelevant!?“ ist klar, dass es an der Informationspolitik hadert. Wo eine transparente Kommunikation gerade in Zeiten von Corona doch so wichtig ist.

Im März berichtete die Zeitung Schwäbische von einem Inhaber, der seinen Laden auf Anordnung des zuständigen Ordnungsamtes schließen musste.

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