Sehhilfen wieder im Leistungskatalog

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen zukünftig wieder eine Erstattung für Sehhilfen über den bislang gültigen Ausnahmegelungen für Versicherte ab 18 Jahren. Das hat der Deutsche Bundestag heute am 16. Februar 2017 so beschlossen. Damit findet die Erstattungsregel, die seit 2004 Bestand hat, ein Ende. Welche Folgen diese Entscheidung für die Augenoptik und insbesondere die Augenoptiker hat, muss abgewartet werden.