HHVG – der Beschluss

Hier finden Sie den ausführlichen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL): Sehhilfen für Erwachsene und die tragenden Gründe.

HHVG: „Das werden wir nicht hinnehmen“

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat sich kritisch zur neuen Hilfsmittelrichtlinie geäußert. Diese Richtlinie wurde am gestrigen Donnerstag, den 20. Juli, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen. Die Entscheidung fiel hierbei zu Ungunsten der Augenoptiker, aber auch der anspruchsberechtigten gesetzlichen Versicherten aus. Sie werden künftig gezwungen, für Sehhilfen zu Lasten der Krankenkasse pauschal den Augenarzt aufzusuchen.

HHVG: Keine Erst- oder Folgeversorgung

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin das beschlossen, was viele befürchtet hatten und mindestens so viele kaum glauben konnten: Im Zuge des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) musste auch eine neue Hilfsmittelrichtlinie her, die das Prozedere quasi regelt. Und die wurde heute einheitlich mit der Regelung angenommen, dass die Augenoptiker weder die Erst- noch die Folgeversorgungen bei Kunden feststellen dürfen, wenn sie mit der Krankenkasse abrechnen möchten.

HHVG: Bärendienst oder gar Verschwörung?

Die Entstehung, die Umsetzung und die weitere Entwicklung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) werfen weiter Fragen auf. Das Wort-Ungetüm verbreitet seit einigen Wochen in seiner abgekürzten Form HHVG Angst und Schrecken in der Branche. Die DOZ untersucht die Probleme, die „Freunde und Feinde“ des HHVG. Ordnet die Informationen zu ordnen und wagt einen Ausblick.

HHVG: Nachgehakt bei Optometrist Stefan Lahme

Jüngst wurde vom Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet. Ab einer Sehschwäche von sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien übernehmen gesetzliche Krankenkassen zukünftig die Kosten für die Sehhilfen. Diese Änderung bewegt natürlich die Branche. Die DOZ fragt nach...

HHVG: Nachgehakt bei Professor Dr. Bernd Bertram

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. Menschen mit Sehschwäche haben wieder Anspruch auf einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Sehhilfe. Doch die Euphorie bleibt aus. Die DOZ fragt nach...

ZVA kritisiert Ineffizienz gesetzlicher Neuregelungen

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) stellte zur Jahrespressekonferenz am 24. April die aktuellen Branchenzahlen vor. Als zentrale Themen standen daneben auf der Agenda: ein Gerichtsurteil zum Online-Brillenhandel und die gesetzliche Neuregelung zur Sehhilfenversorgung, die auch nach Inkrafttreten für massive Unklarheiten sorgt.

HHVG: ZVA stellt Forderungen an die Politik

Eine Sehhilfe benötigen mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland. Doch die Krankenkassen zahlen in den seltensten Fällen: Am 16. Februar wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) verabschiedet, nach dem die Kassen künftig wieder vermehrt in bestimmten Fällen Zuschüsse für Sehhilfen leisten. Da im HHVG viele Versorgungsdetails unklar bleiben, fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur Nachbesserung auf.

Thomas Truckenbrod wiedergewählt

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Wahlen des Präsidiums im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) in Dortmund standen – zumindest gilt das für den gestrigen ersten Teil der Veranstaltung im Mercure Hotel in Steinwurfnähe zum Dortmunder Fußballstadion.

Brille auf Rezept – Stimmen aus der Branche

Jüngst wurde vom Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet. Ein wichtiger Punkt: Ab einer Sehschwäche von sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien übernehmen gesetzliche Krankenkassen zukünftig die Kosten für die Sehhilfen. Diese Änderung bewegt natürlich die Branche. So äußerte sich nun Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH, über die Neuregelung.