Unterstützung für Betriebe

Azubi-Prämie nachgebessert

Seit September können Betriebe Fördergelder zur Sicherung der Ausbildung aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Seit dem 11. Dezember gelten dafür allerdings geänderte Richtlinien.
Ein Azubi bei der Ausbildung beim Augenoptiker

Ausbildung in einem Augenoptikbetrieb

© Adobe Stock / auremar

„Vor allem sollen auch die gefördert werden, bei denen es erst im Herbst zu deutlichen Umsatzeinbrüchen kam oder bei denen sich geringere Einbußen über einen langen Zeitraum strecken“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Damit reagiere man auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Bisher mussten die Betriebe starke Umsatzeinbrüche im April und Mai nachweisen, um die Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Auszubildenden zu kommen.

Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die frühestens am 24.06.2020 begonnen haben (bisher galt der Stichtag 1. August 2020). Die Änderung gilt auch rückwirkend. Das bedeutet: Anträge auf Förderungen können auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von der geänderten Voraussetzung erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist.

Die Laufzeit des Programms (Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahmeprämie) wurde bis 31. März 2022 verlängert.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Es hat diese Ziele:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie) – unabhängig von der Beschäftigtenzahl 

Voraussetzungen

Künftig sollen KMUs mit einer Ausbildungsprämie beziehungsweise mit einer Ausbildungsprämie plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 nachweisen können. Als alternatives Kriterium würden auch Einbußen in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr gelten, so das Ministerium.

Auch Übernahmen aus insolventen Betrieben sollen jetzt bis 30. Juni 2021 gefördert werden. Bisher sollte dies nur bis zum Jahresende gelten. Daneben werden die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit – bei Auszubildenden und ihren Ausbildern – bis Juni 2021 bezahlt. Alle Anträge können innerhalb von drei Monaten nach erfolgreich bestandener Probezeit bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden. Anträge, die bisher abgelehnt wurden, aber jetzt die Fördervoraussetzungen erfüllen, können laut Handwerksverband erneut gestellt werden.

Einschränkungen

Betriebe können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Die Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Die Antragsformulare finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als Download. Dem Antragsformular ist eine von der Handwerkskammer ausgestellte Bescheinigung über Ausbildungsverhältnisse sowie eine De-minimis-Erklärung beizufügen. Bei der Übernahmeprämie benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung des Insolvenzverwalters.

Entwicklung des Ausbildungsmarktes 2020

Der Ausbildungsmarkt hat im Zuge der Covid 19-Pandemie und ihrer Bekämpfung erhebliche Einbußen verkraften müssen. Das Ausbildungsangebot sank 2020 um knapp neun Prozent und die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildungsstelle nachfragten, verringerte sich auch um rund neun Prozent, das ergab die erst kürzlich veröffentlichte Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugleich nahmen die Schwierigkeiten zu, das Ausbildungsangebot der Betriebe und die Nachfrage der jungen Menschen zusammenzuführen: Zum Stichtag 30. September waren 59.900 der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote immer noch nicht besetzt (Vorjahr: 53.100). Von den jungen Menschen, die Ausbildungsplätze nachfragten, befanden sich 78.200 weiterhin auf der Suche (Vorjahr 73.700).

Als Folge fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um rund 11 Prozent (2020: 467.500) niedriger aus als ein Jahr zuvor (2019: 525.000).