Corona – Müssen Augenoptiker schließen?

Geschlossenes Geschäft
Bundesweit werden Restaurants geschlossen. Auch Friseurgeschäfte und ähnliche Betriebe mit engerem Kontakt werden vorerst geschlossen.
© Adobe Stock / Animalflora PicsStock

Update: 23.03.2020, 19.15 Uhr

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben sich Bund und Länder am Sonntag (22.03.2020) auf einheitliche Regeln für ganz Deutschland verständigt. Ebenfalls entschieden wurde dabei über den Bereich „Dienstleistungen und Handwerk“, zu dem auch die Augenoptiker zählen. Danach dürften Augenoptikbetriebe weiterhin geöffnet sein, selbstverständlich müssten sie es aber nicht, hieß es dazu von Seiten des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Grundsätzliche Schließungen wurden von Bund und Ländern in diesem Segment nicht angeordnet.

Hygiene statt Schließungen

Für die Augenoptik sei, so der ZVA, Punkt VIII. des Beschlusses von Bedeutung: „In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.“

Wie diese Schutzmaßnahmen im Einzelnen umzusetzen sind, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. In Betracht kommen:

  • Versorgungen nur nach telefonischer Terminvergabe und ohne Begleitpersonen, es sei denn eine solche ist aufgrund des Alters, einer Behinderung oder eines Gebrechens der zu versorgenden Person notwendig.
  • Nur eine Person wird zur Zeit versorgt.
  • Den Zugang zum Betrieb kontrollieren beziehungswiese durch Hinweise regeln, sodass innerhalb des Betriebes mit Ausnahme der konkreten Versorgung der Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten werden kann.

Für die Umsetzung der Regelungen sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Weiterreichende Informationen zu den Vorschriften erhalten Augenoptiker bei der für sie zuständigen Innung beziehungswweise dem zuständigen Innungsverband.

NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschließt ein weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie. Handwerker können mit Schutzmaßnahmen geöffnet haben. Weiter hieß es: "Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör". Doch um welche ausgeschlossenen Produkte es sich genau handelt, blieb offen.

Bundesweite Ausgangssperre

Aktuelle und allgemeine Informationen zur Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Augenoptikbetriebe stellt der ZVA auf der Verbandswesite zur Verfügung.

Einige Augenoptibetriebe reagierten unterdessen in Eigenregie. So schloss Großfiliast Fielmann bereits am 20.03.2020 bundesweit seine Geschäfte und Mister Spex hat am Montag (23.03) nachgezogen, mit dem Hinweis: "Um eine Notversorgung sicherzustellen, bieten wir systemrelevanten Berufsgruppen wie zum Beispiel medizinischem Personal, Polizei, Feuerwehr oder Angestellten des Transport- und Verkehrsgewerbes, die einen entscheidenden Beitrag für die Grundversorgung und das Krisenmanagement leisten, die Möglichkeit, sich bei akuten Sehproblemen an unseren Kundenservice zu wenden."

Mit Blick auf die Bevölkerung verzichteten Bund und Länder am Sonntag auf eine bundesweite Ausgangssperre und setzen stattdessen auf ein umfangreiches Kontaktverbot. Verschärft wurden unterdessen die Regelungen für Gastronomiebetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Diese müssen laut Beschluss "uneverzüglich schließen". Davon betroffen seien etwa Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen allerdings weiterhin möglich sein.

Die Meldungen rund um Corona ändern sich fast stündlich. Die DOZ wird Sie online und per Newsletter auf dem Laufenden halten.