Neue Befugnisse beim Führerscheinsehtest Webinar macht fit für Lkw-Sehtests

Webinar Führerscheinsehtest
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Seit dem 18. August 2026 dürfen Augenoptikbetriebe die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) selbst durchführen und bescheinigen. Damit eröffnet sich den Betrieben ein neues Tätigkeitsfeld – verbunden mit fachlichen, technischen und rechtlichen Anforderungen. Das neue Webinar „Sehtest für Berufskraftfahrer: Was Augenoptikbetriebe jetzt wissen müssen“ auf dem COE Campus vermittelt das notwendige Wissen für die praktische Umsetzung.

Denn anders als beim bekannten Führerscheinsehtest für Pkw und Motorrad geht es bei den Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 nicht allein um die zentrale Tagessehschärfe. Insgesamt müssen fünf Bereiche geprüft werden: Sehschärfe, Farbensehen, Stereosehen, Kontrast- beziehungsweise Dämmerungssehen und Gesichtsfeld. Welche Prüfverfahren dafür geeignet sind, welche Anforderungen die Geräte erfüllen müssen und wie die Ergebnisse zu bewerten sind, gehört deshalb zum notwendigen Fachwissen.

Von der Durchführung bis zur Bescheinigung

Im rund 55-minütigen Webinar erläutert Dr. Carolin Truckenbrod zunächst die neue Rechtslage und ordnet ein, für welche Führerscheinklassen die erweiterten Untersuchungen relevant sind. Anschließend geht es um die fünf vorgeschriebenen Prüfbereiche und deren praktische Umsetzung.

Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an Prüfverfahren und Geräte, typische Fehlerquellen und Besonderheiten bei der Durchführung sowie die Bewertung der Messergebnisse. Auch der Umgang mit auffälligen Befunden, Qualitätssicherung und Dokumentation sowie die korrekte Bescheinigung der Untersuchung sind Bestandteil des Webinars. Gerade die Bewertung der Ergebnisse ist dabei nicht zu unterschätzen. Bei der Gesichtsfeldprüfung etwa lässt sich aus dem Befundprotokoll nicht ohne Weiteres ablesen, ob die Anforderungen der FeV erfüllt sind. Die Umsetzungsempfehlungen sehen deshalb eine entsprechende Schulung vor. 

Die Grenzen der eigenen Zuständigkeit gehören ebenfalls dazu: Augenoptikbetriebe prüfen, ob die Anforderungen nach Anlage 6 Nummer 2.1 erfüllt sind. Können diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung erforderlich. 

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DOZ begleitet die neuen Anforderungen

Mit den fachlichen Anforderungen der neuen Befugnisse beschäftigt sich auch die DOZ: In der Oktober-Ausgabe hat Thorsten Boss die Gesichtsfeldprüfung und die dafür notwendige Perimetrie genauer beleuchtet. Die kommende November-Ausgabe der DOZ nimmt mit einem Beitrag von Dr. Carolin Truckenbrod die vier weiteren Prüfbereiche in den Blick. Damit ergänzen die Beiträge die praktische Schulung im Webinar.

 

Schulungsnachweis nach Abschluss

Nach dem Webinar beantworten die Teilnehmenden Fragen zu den Schulungsinhalten. Werden diese erfolgreich beantwortet, erhalten sie einen Nachweis über die absolvierte Schulung. Dieser dient als Beleg der Fachkunde für die Durchführung der Sehüberprüfungen im Betrieb.

Das Webinar steht auf dem COE Campus als Abrufangebot zur Verfügung. Die Teilnahme kostet regulär 149 Euro. Innungsmitglieder können das Webinar kostenfrei absolvieren. Den dafür erforderlichen Gutscheincode erhalten sie bei ihrer jeweiligen Innung.

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Geschrieben von

David Friederichs

David Friederichs

Große Themen mit gründlicher Recherche und kritischem Blick sind David Friederichs Spezialgebiet. Der DOZ-Chefredakteur schreibt am liebsten über das, was wirklich zählt – und sammelt dabei gerne Brillen. 

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