Beschlossen: Führerscheinsehtests erweitert Augenoptiker dürfen Sehtest für Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen

LKW Führerschein

Ab sofort dürfen Augenoptikbetriebe Sehtests für Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen. 

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Wie der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) in einer kürzlich veröffentlichten Pressemeldung mitteilt, dürfen Augenoptikbetriebe ab sofort die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen. Die neue Regelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wer eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde eine Untersuchung des Sehvermögens nachweisen. Diese geht über den klassischen Führerschein-Sehtest hinaus. Geprüft werden neben der zentralen Tagessehschärfe auch Farbensehen, Kontrast- oder Dämmerungssehen, Gesichtsfeld und Stereosehen. Bislang waren Augenoptikbetriebe für diese umfassendere Sehüberprüfung nicht als Untersuchungsstellen zugelassen. Mit der Neuregelung können Augenoptikbetriebe diese Untersuchungen nun durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Fachpersonal, Geräteausstattung und betrieblicher Voraussetzungen erfüllt sind.

ZVA sieht berufspolitischen Erfolg

Der ZVA bewertet die Erweiterung als Anerkennung der augenoptischen und optometrischen Fachkompetenz. Der Verband hatte sich im politischen Verfahren für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt „Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger. Der Gesetzgeber erkenne damit ausdrücklich die Kompetenz von Augenoptikern an, die für die Verkehrssicherheit relevanten Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen. Durch die Einbeziehung der Augenoptik soll die Zahl der verfügbaren Untersuchungsstellen steigen. Insbesondere für Beschäftigte im Transport- und Personenverkehr könnten sich dadurch kürzere Wege und eine bessere Terminverfügbarkeit ergeben (die DOZ berichtete bereits hier). Der ZVA hat nach eigenen Angaben Umsetzungsempfehlungen für seine Innungsmitglieder erarbeitet. Der Bundesrat hatte der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt. Am 17. August wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für Augenoptikbetriebe maßgeblichen Änderungen sind seit dem 18. August 2026 in Kraft.

Geschrieben von

Nicole Bengeser

Nicole Bengeser

Fachredakteurin & Augenoptikerin

Nicole Bengeser bringt als Augenoptikerin Fachwissen und als leidenschaftliche Redakteurin journalistisches Gespür zusammen. Beim DOZ-Verlag widmet sie sich mit Neugier den Trends, Debatten und Entwicklungen der Augenoptik.

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