Vergleich im Rechtsstreit um Remote-Refraktion Brillen.de muss Refraktions-Filialen in Handwerksrolle eintragen
18.09.2026
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Die Refraktionsbestimmung ist wesentlicher Bestandteil des Augenoptikerhandwerks – und bedingt eine Eintragung der Filiale in die Handwerksrolle, in der die Messung am Kunden erfolgt.
Für die sogenannten Refraktions-Filialen von Brillen.de gelten künftig klare handwerksrechtliche Vorgaben. In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Supervista AG nach Angaben des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), die betroffenen Standorte in die Handwerksrolle eintragen zu lassen beziehungsweise den entsprechenden handwerksrechtlichen Status herzustellen. Betroffen sind insgesamt 226 sogenannte Refraktions-Filialen, in denen Remote-Refraktionsbestimmungen angeboten oder durchgeführt werden.
Für die Umsetzung sieht der Vergleich einen mehrstufigen Zeitplan vor. Bis Ende 2026 sollen mindestens 125 Filialen eingetragen werden. Weitere Eintragungen sind bis Ende März und Ende Juni 2027 vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2027 sollen keine Refraktions-Filialen mehr betrieben werden, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Keine neue Hauptsacheentscheidung
Bei dem Vergleich handelt es sich nicht um eine neue gerichtliche Hauptsacheentscheidung, sondern um eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Supervista erkennt darin eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf als endgültig verbindlich an. Nach Darstellung des ZVA ist damit geklärt, dass auch bei remote durchgeführten Refraktionsverfahren die Filiale, in der die Messung am Kunden stattfindet, handwerksrechtlich relevant bleibt.
„Mit der nun erzielten Einigung ist klargestellt: Digitalisierung kann Abläufe verändern, sie ersetzt aber nicht die fachliche Verantwortung und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.