Frist läuft zum 31.07.2025 aus
Betriebe müssen bis Ende Juli Kassensysteme beim Finanzamt melden
Seit 1. Januar 2025 müssen Geschäfte, die elektronische Kassensysteme im Einsatz haben, diese bis spätestens 31. Juli 2025 dem Finanzamt melden. Das betrifft sämtliche Registrierkassen – egal ob gekauft, gemietet oder geleast. Welche Daten bereitliegen sollten, lesen Sie hier.