Betriebe müssen bis Ende Juli Kassensysteme beim Finanzamt melden

Bis spätestens 31.7.25 müssen Betriebe ihre Kasse beim Finanzamt registrieren.
Seit 1. Januar dieses Jahres sind Unternehmen in der Pflicht ihre elektronischen Kassensysteme dem Finanzamt zu melden. Die Frist, die Kassen zu registrieren, läuft Ende Juli 2025 aus. Diese gilt für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden. Für nach dem 1. Juli 2025 erworbene Kassen muss eine Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats erfolgen. Wer nicht meldet, riskiert Konsequenzen. Auch wenn Bußgelder derzeit nicht vorgesehen sind, kann eine versäumte Meldung bei einer späteren Betriebsprüfung oder einer Kassen-Nachschau zu Problemen führen. Es drohe laut des Steuerportals Datev eine höhere Risikoeinstufung, was wiederum intensivere Prüfungen nach sich ziehen kann. Die Übertragung erfolgt vollkommen elektronisch und nur über Elster.
Zugang zu Elster rechtzeitig prüfen
Die neue Meldepflicht ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Steuersystems und zielt auf mehr Transparenz bei Bargeschäften ab. Die Mitteilung erfolgt verpflichtend über das Online-Portal „Mein Elster“. Inhaberinnen und Inhaber finden dort das Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)“ welches auszufüllen ist. Die Meldung kann auch durch Dritte – etwa Steuerberater oder Kassenhändler – vorgenommen werden. Der Bund der Steuerzahler rät, den Zugang zu Elster frühzeitig zu testen. Ist der Zugang verloren oder abgelaufen, kann die Neubeantragung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Das muss gemeldet werden:
- Art und Anzahl des Kassensystems (z. B. App, Tablet, PC)
- Name und Version der Kassensoftware
- Seriennummer des Kassensystems
- Name und Modell des Herstellers
- Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
- Seriennummer und Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Zugehörige Betriebsstätte oder bei natürlichen Personen Steuer-Identifikationsnummer
Änderungen wie ein Standortwechsel sind ebenfalls mitzuteilen.