Streit um Remote-Refraktion OVG hebt Versiegelung von Phoropter in Filiale im Saarland auf – Hauptsacheverfahren ausstehend

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Das OVG korrigiert eine Zwangsmaßnahme, nicht die Frage nach der Zulässigkeit des Geschäftsmodells.

© Adobe Stock / Wetzkaz

Nachdem die zuständige Behörde ein optisches Messgerät (Phoropter) in der Homburger Brillen.de-Filiale versiegelt hatte, ging SuperVista gerichtlich dagegen vor. Während das Verwaltungsgericht (VG) die Maßnahme zunächst bestätigte, hob das OVG die Versiegelung in der Beschwerdeinstanz auf. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ändert nichts an der grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Geschäftsmodells. 

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Das Gericht hat ausdrücklich nicht darüber entschieden, ob die von der SuperVista AG praktizierte Form der augenoptischen Versorgung zulässig ist. Vielmehr beschränkt sich der Beschluss auf die Frage, wie eine bereits ausgesprochene Untersagung durchgesetzt werden darf. Nach Auffassung des OVG war die Versiegelung des Messgeräts als unmittelbarer Zwang unverhältnismäßig, da mildere Mittel – etwa die bereits angedrohte Verhängung eines Zwangsgeldes – zur Verfügung gestanden hätten. Damit korrigiert das Gericht die Vollstreckungspraxis der Behörde, nicht jedoch deren rechtliche Ausgangsposition. Die zentrale Frage, ob Filialen ohne Meister und mit ausgelagerten oder digitalisierten Refraktionsleistungen betrieben werden dürfen, bleibt weiterhin dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Geschrieben von

Nicole Bengeser

Nicole Bengeser

Fachredakteurin & Augenoptikerin

Nicole Bengeser bringt als Augenoptikerin Fachwissen und als leidenschaftliche Redakteurin journalistisches Gespür zusammen. Beim DOZ-Verlag widmet sie sich mit Neugier den Trends, Debatten und Entwicklungen der Augenoptik.

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