Marktüberwachung bei Medizinprodukten Online-Brillenkauf: ZVA fordert strengere Kontrollen für importierte Korrektionsbrillen

Brillenimport aus Non-EU

Der ZVA fordert eine strengere Marktüberwachung von Korrektionsbrillen, die über Online-Shops aus Nicht-EU-Staaten an Verbraucher geliefert werden.

© Open AI / KI-generiert

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) fordert eine wirksamere Kontrolle von Korrektionsbrillen, die aus Nicht-EU-Staaten direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden. Zwar unterliegen Korrektionsbrillen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR), nach Einschätzung des Verbands bestehen bei der Überwachung von Direktimporten jedoch erhebliche Herausforderungen.

Augenoptikbetriebe in Deutschland müssen abhängig von ihrer Rolle als Hersteller oder Händler verschiedene Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten erfüllen. Diese sollen die Sicherheit der Produkte gewährleisten, sind für die Betriebe aber auch mit organisatorischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden. „Es kann nicht sein, dass wir in unseren Betrieben selbstverständlich alle Anforderungen erfüllen, während bei direkt importierten Brillen kaum nachvollziehbar ist, ob dieselben Regeln eingehalten werden“, erklärt Sylvia Alps, Vizepräsidentin des ZVA. „Wer eine Brille kauft, muss sich auf ihre Sicherheit verlassen können – unabhängig davon, wo der Anbieter sitzt. Dafür brauchen wir nicht nur klare Vorschriften, sondern auch wirksame Kontrollen.“

Wie groß die Herausforderung für die Behörden ist, zeigen demnach Zahlen der EU-Kommission: Im Jahr 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden geringwertige E-Commerce-Waren in die EU. Dem standen 387.588 zollbehördliche Kontrollen beziehungsweise Interventionen zur Produktkonformität gegenüber. Rechnerisch entspricht das rund 65 Interventionen je eine Million eingeführter Warenpositionen. Die Zahlen beziehen sich auf den grenzüberschreitenden Onlinehandel insgesamt und nicht speziell auf Brillen. Sie verdeutlichen jedoch das Missverhältnis zwischen dem hohen Warenaufkommen und den Kontrollmöglichkeiten.

ZVA sieht Politik und Behörden in der Pflicht

Der Verband fordert, die bestehenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften bei Direktimporten aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen. Dafür seien ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen für die zuständigen Behörden erforderlich. Als mögliche Maßnahmen nennt der ZVA gezielte Testkäufe, eine verbesserte Rückverfolgbarkeit durch Produktkennzeichnungen sowie einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden.

Seit Juli 2026 gelten zudem neue europäische Zollregelungen für geringwertige Einfuhren. Ab November 2026 sollen zudem verpflichtende Produktkennungen in den Zolldaten die Rückverfolgbarkeit verbessern. Diese Schritte seien aus Sicht des ZVA wichtig, ersetzten jedoch nicht die Prüfung, ob die Produkte tatsächlich den geltenden Sicherheits- und Medizinproduktevorschriften entsprechen.

Der Verband hat seine Forderung auch in die Diskussion um die Überarbeitung der europäischen Medizinprodukteverordnung eingebracht und in ein aktuelles Positionspapier der Gesundheitshandwerke aufgenommen. Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke ist hier abrufbar.

Geschrieben von

Angelika Miller

Angelika Miller

Angelika Miller ist die Online-Fee des DOZ-Verlags und kümmert sie sich um alles Digitale: von Newsletter-Strategien über die Koordination mit dem Social-Media-Team bis zum Relaunch der neuen Verlagswebsite.

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