Das Sehen auf dem Prüfstand Die relevanten Testverfahren beim erweiterten Führerscheinsehtest
30.10.2026
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Verschiedene Verfahren, ein Ziel: Beim erweiterten Führerscheinsehtest kommen neben der Visusprüfung auch Tests des Farb-, Stereo- sowie Kontrast- oder Dämmerungssehens zum Einsatz.
Erstveröffentlichung in der DOZ 11/26
0,8 auf jedem Auge, normales Farb- und Stereo-sehen und ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen: Wer den erweiterten Führerscheinsehtest für Lkw- und Busfahrer durchführt, muss deutlich mehr prüfen als die zentrale Tagessehschärfe. Doch welche Testverfahren sind zulässig und wann gilt ein Prüfbereich als bestanden?
In der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung heißt es dazu unter Punkt 2:
2.1.1 Zentrale Tagessehschärfe
Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe April 2021.3
Fehlsichtigkeiten müssen – soweit möglich und verträglich – korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe auf jedem Auge 0,8 und beidäugig 1,0. Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.
2.1.2 Übrige Sehfunktionen
Normales Farbensehen (geprüft mit einem geeigneten Test, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen). Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Prüfmarken (z. B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens zwölf Orten pro Prüfmarke erfolgen.
Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste). Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen, geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren.
Die zulässigen Prüfverfahren werden dabei für die meisten Prüfbereiche nicht konkretisiert. Konkrete Angaben zu den Messverfahren und Bestehensgrenzen finden sich in den ZVA-Umsetzungsempfehlungen zum erweiterten Sehtest.
Grundsätzlich gilt, dass in jedem einzelnen der fünf Prüfbereiche eine eigenständige Bewertung erfolgen muss.
Eine positive Bewertung ist möglich, wenn die Mindestanforderungen im jeweiligen Prüfbereich erfüllt sind. Sie ist nicht möglich, wenn
- die Mindestanforderungen nicht erreicht wurden, die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte,
- das Ergebnis nicht eindeutig oder nicht reproduzierbar war,
- die erforderliche Korrektion nicht möglich oder nicht verträglich war oder sonstige Auffälligkeiten auftraten.
In diesen Fällen ist eine augenärztliche Abklärung erforderlich.
Eine Messung des Visus ist nur mit Landolt-Ringen in Einblickgeräten zulässig. Es müssen in der jeweilige Visusstufe mindestens 6 von 10 Landolt-Ringen korrekt erkannt werden.
Prüfbereich Sehschärfe
Laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung muss die Sehschärfe rechts und links jeweils bei mindestens 0,8 und binokular bei 1,0 liegen. Aufgrund optischer Einschränkungen des Gesichtsfeldes ist eine Korrektur von mehr als +8,0 dpt im sphärischen Äquivalent nur mit Kontaktlinsen, nicht aber mit Brillengläsern zulässig.
Wie schon vom PKW-Führerscheinsehtest bekannt, darf die Prüfung der Sehschärfe nur mit einem Einblickgerät nach DIN 58220 Teil 6 erfolgen. Dieses Einblickgerät muss zwei unterschiedliche Sätze mit jeweils zehn Landoltringen der Visusstufe 0,8 für die monokulare Prüfung sowie einen weiteren Satz mit zehn Landoltringen mit der Visusstufe 1,0 für die binokulare Überprüfung enthalten. Zudem werden Landoltringe in der Visusstufe 0,32 empfohlen, um die Testdurchführung zu erklären.
Um eine Visusstufe als erreicht zu bewerten, müssen 60 Prozent der Optotypen korrekt erkannt worden sein. Von den jeweils zehn Landoltringen müssen also sechs korrekt erkannt werden.
Beim Ishihara-Test dürfen bei den Testtafeln 2 bis 17 maximal 3 fehlerhafte Angaben gemacht werden.
Beim TNO-Test werden mithilfe von Rot-Grün-Brillen stereoskopische Figuren sichtbar.
Prüfbereich Farbensehen
Das Farbensehen wird binokular getestet. In diesem Prüfbereich führt die Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung als Beispiele für zugelassene Teste den Ishihara-Test und den Velhagen-Test aus. Diese können entweder als gedruckte oder elektronische Variante präsentiert werden.
Der Testabstand bei den gedruckten Testen sollte circa 75 cm betragen. Um eine optimale Farbdarstellung zu erreichen, sollte der Test bei Tageslichtqualität durchgeführt werden. Beim Ishihara-Test müssen alle Screening-Tafeln von 2 bis 17 präsentiert werden. Innerhalb dieser Tafeln sind maximal drei Fehler zulässig. Beim Velhagen-Test ist unter allen Zahlentafeln maximal ein Fehler erlaubt.
Wird der Lang-Test als Stereotest gewählt, müssen alle Objekte korrekt benannt werden.
Alternativ können die Farbsehteste auch elektronisch angezeigt werden. Die digitale Farbwiedergabe muss dabei der gedruckten Form entsprechen und es müssen (Links) Verschiedene Verfahren, ein Ziel: Beim erweiterten Führerscheinsehtest kommen neben der Visusprüfung auch Tests des Farb-, Stereo- sowie Kontrast- oder Dämmerungssehens zum Einsatz. Eine Messung des Visus ist nur mit Landolt-Ringen in Einblickgeräten zulässig. Es müssen in der jeweilige Visusstufe mindestens 6 von 10 Landolt-Ringen korrekt erkannt werden. Kebenfalls entweder die Tafeln 2 bis 17 des Ishihara-Tests oder alle Zahlentafeln des Velhagen-Tests dargestellt sein. Hierbei sollten die Vorgaben des jeweiligen Geräteherstellers beachtet werden. Beispielsweise können mit dem Binoptometer 4P von Oculus die Testtafeln des Ishihara-Tests angezeigt werden. Wird die FeV-Prüfung ausgewählt, werden im Testablauf allerdings nicht alle 16 geforderten Testtafeln angezeigt. In einem separaten Farbtestmodus ist dies möglich. Oculus empfiehlt dennoch, zusätzlich zur elektronischen Variante den gedruckten Test zu präsentieren. In diesem Fall sollte den Vorgaben des Herstellers gefolgt werden.
Eine Besonderheit gilt bei einer Wiederholungsprüfung, wenn der Farbsehtest nicht bestanden wird und bereits ein augenärztliches Gutachten vorliegt. In diesem Fall kann der Führerscheinsehtest positiv bewertet werden, obwohl im Prüfbereich Farbensehen die Mindestanforderungen nicht erfüllt wurden. Ist also eine Farbsehschwäche bekannt und wurde diese in Bezug auf den LKW- oder Busführerschein augenärztlich abgeklärt, so kann die positive Bescheinigung erstellt werden und es ist kein zusätzlicher Augenarztbesuch notwendig.
Der Titmus-Test ist ein abgestufter räumlicher Sehtest und ist mit einer Trennerbrille zu betrachten. Alle hervorgehobenen Ringe bis einschließlich 100 Winkelsekunden müssen korrekt erkannt werden.
Prüfbereich Stereosehen
Bei den Binokularsehtesten wird zwischen zwei unterschiedlichen Testtypen unterschieden. Erlaubt sind sowohl randomisierte Stereoteste als auch abgestufte räumliche Sehzeichen.
Randomisierte Stereoteste: Bei den randomisierten Stereotesten handelt es sich um Prüfkarten mit Punktmustern, die entweder direkt oder mit einer Rot-Grün-Brille beziehungsweise einer Brille zur Bildtrennung angeschaut werden. Es erscheinen dann Stereoobjekte, die alle korrekt benannt werden müssen, um den Test zu bestehen. Dazu gehören zum Beispiel der Lang-Test I und der Lang-Test II. Dieser Test kann direkt (ggf. mder Nahbrille) betrachtet werden. Ebenfalls unter diese Kategorie fällt der TNO-Test. Für diesen Test ist eine Rot-Grün-Brille notwendig. Es sind „Kuchen“ zu sehen, bei welchen jeweils ein Stück fehlt. Die Richtung des fehlenden Kuchenstücks muss jeweils korrekt benannt werden. Auch der Randot-Test ist ein randomisierter Stereotest, wenn die rechte Testseite genutzt wird. Wird eine Polbrille getragen, erscheinen in den Punktmustern Objekte, die korrekt benannt werden müssen. Wird der Lang-Test als Stereotest gewählt, müssen alle Objekte korrekt benannt werden.
Abgestufte räumliche Sehteste: Wird hingegen die linke Seite des Randot-Tests genutzt, handelt es sich um einen abgestuften räumlichen Sehtest. Dabei sind jeweils drei Kreise zu sehen, von denen einer hervorgehoben erscheint. Es müssen alle Kreise bis zu einem Stereogrenzwinkel von 100 Winkelsekunden korrekt erkannt werden.
Beim Randot-Test entspricht dies dem Ring Nummer 4. Es müssen also alle ersten vier Stufen korrekt erkannt werden. Ein weiterer abgestufter räumlicher Sehtest ist der Titmus-Test, für welchen ebenfalls eine Polbrille zur Bildtrennung benötigt wird. Bei diesem Test müssen für das Bestehen sämtliche dargebotenen Ringe bis einschließlich Ring Nummer 5 (100 Winkelsekunden) korrekt erkannt werden.
Bei geräteintegrierten Stereotesten werden meist ebenfalls räumlich abgestufte Stereosehteste genutzt. Es werden zwei Testmodi unterschieden. In einem Testmodus sind jeweils Objekte mit unterschiedlichen Stereogrenzwinkeln dargestellt. Für diese Teste gilt auch, dass alle Objekte bis einschließlich 100 Winkelsekunden erkannt werden müssen. Alternativ dazu bieten einige Geräte eine Darstellungsoption, bei welcher fünf Reihen mit Objekten jeweils im Stereogrenzwinkel 100 Winkelsekunden angezeigt werden. In diesem Fall gilt, dass mindestens 60 Prozent der Stereoobjekte korrekt benannt werden müssen.
Mit Einblick-Kombigeräten wie dem Binoptometer 4P von Oculus können alle Teste, bis auf das Gesichtsfeld, an einem Gerät durchgeführt
werden. Hier zu sehen ist die Sehzeichentestung mit 10 Landoltringen pro Visusstufe inklusive Ergebnisdokumentation.
Abgestufte räumliche Sehteste: Wird hingegen die linke Seite des Randot-Tests genutzt, handelt es sich um einen abgestuften räumlichen Sehtest. Dabei sind jeweils drei Kreise zu sehen, von denen einer hervorgehoben erscheint. Es müssen alle Kreise bis zu einem Stereogrenzwinkel von 100 Winkelsekunden korrekt erkannt werden.
Beim Randot-Test entspricht dies dem Ring Nummer 4. Es müssen also alle ersten vier Stufen korrekt erkannt werden. Ein weiterer abgestufter räumlicher Sehtest ist der Titmus-Test, für welchen ebenfalls eine Polbrille zur Bildtrennung benötigt wird. Bei diesem Test müssen für das Bestehen sämtliche dargebotenen Ringe bis einschließlich Ring Nummer 5 (100 Winkelsekunden) korrekt erkannt werden.
Bei geräteintegrierten Stereotesten werden meist ebenfalls räumlich abgestufte Stereosehteste genutzt. Es werden zwei Testmodi unterschieden. In einem Testmodus sind jeweils Objekte mit unterschiedlichen Stereogrenzwinkeln dargestellt. Für diese Teste gilt auch, dass alle Objekte bis einschließlich 100 Winkelsekunden erkannt werden müssen. Alternativ dazu bieten einige Geräte eine Darstellungsoption, bei welcher fünf Reihen mit Objekten jeweils im Stereogrenzwinkel 100 Winkelsekunden angezeigt werden. In diesem Fall gilt, dass mindestens 60 Prozent der Stereoobjekte korrekt benannt werden müssen.
Werden die MARS-Tafeln im Luvis mini präsentiert, kann eine korrekte Leuchtdichte mit einer Abweichung von nur +/-3 Prozent gewährleistet werden. Der Test wurde in einer Kooperation mit der Uniklinik Tübingen und der Firma Visus entwickelt.
Prüfbereich Kontrast- oder Dämmerungssehen
Für diesen Prüfbereich ist entweder eine Testung des Dämmerungssehens oder des Kontrastsehens möglich. Es muss nur eine dieser beiden Varianten getestet werden. In beiden Fällen erfolgt die Messung binokular.
Für Gutachten empfiehlt die DOG die Messung des Dämmerungssehens, um eine Aussage über die Nachtfahrtauglichkeit treffen zu können. Bei Arbeitsmedizinern wird hingegen meist das photopische Kontrastsehen geprüft. Ein Grund dafür ist die für die Messung des Dämmerungssehens notwendige zehnminütige Adaptationszeit, die den Ablauf verzögern kann.
Dämmerungssehen: Wird das Dämmerungssehen getestet, so schaut der Proband nach der Adaptationszeit mit seiner Fernbrille in das Einblickgerät. Wie bei der Visusprüfung werden in jeder Teststufe Landoltringe gezeigt. Um eine Teststufe zu bestehen, müssen drei von fünf dargebotenen Landoltringen korrekt erkannt werden. Dabei wird das Dämmerungssehen erst ohne und anschließend mit Blendung getestet. In beiden Testmodi muss für die Klassen C, C1, CE und C1E (LKW-Fahrer) ein Kontrast von 1:5 korrekt erkannt worden sein. Für die Personenbeförderung und Busfahrer gilt bei den Klassen D, D1, DE und D1E ein strengeres Maß für das Bestehen von 1:2,7. Beim Dämmerungssehen handelt es sich um den einzigen Test, bei welchem sich das Bestehenskriterium für LKW- und Busfahrer unterscheidet.
Kontrastsehen: Wird das Kontrastsehen getestet, ist das Kriterium für das Bestehen abhängig von der Art des Tests. Laut den ZVA-Umsetzungsempfehlungen gilt für Einblickgeräte, dass ein Weber-Kontrast von 10 Prozent (entspricht 1,0 logCS) erkannt werden muss. Werdenhingegen gedruckte Testtafeln genutzt, müssen 1,5 logCS erkannt werden. Der Unterschied lässt sich damit erklären, dass in den Einblickgeräten Landoltringe mit einer Visusstufe von 0,4 verwendet werden. Da die Kontrastmessung von der dargebotenen Visusstufe abhängt, muss bei diesem vergleichsweise hohen Visus nur ein Kontrast von 1,0 logCS erkannt werden. Die gedruckten Tafeln hingegen zeigen Buchstaben mit niedrigeren Anforderungen an den Visus. Daher muss ein feinerer Kontrast erkannt werden.
Wird die Pelli-Robson-Tafel zur Messung des Kontrastsehens gewählt, müssen alle Buchstaben bis einschließlich dem 3. Buchstaben in der 6. Zeile korrekt erkannt werden.
Kontrastempfindlichkeit
Je nach Messverfahren werden unterschiedliche Angaben des Kontrastsehens verwendet. Relevant für die FeV-Prüfung sind folgende Kontrastangaben:
Aulhorn-Harms-Kontrast: Diese Art von Kontrast wird für Messungen im mesopischen Bereich, also für das Dämmerungssehen, genutzt. Dieser Kontrast wird als Bruch angegeben, also z.B. 1:5.
Weber-Kontrast: Dieser Kontrast wird verwendet, wenn der Kontrast kleiner Elemente auf großflächigem Hintergrund angegeben wird, wie es bei Optotypen der Fall ist. Er wird für die Einblickgeräte bei photopischem Kontrastsehen genutzt.
logCS oder logKE steht für logarithmische Kontrastempfindlichkeit (KE) bzw. Contrast Sensitivity (CS). Es handelt sich um den logarithmierten Wert des Weber-Kontrasts, um einheitliche Zahlenabstände zwischen gleich großen Kontrastschritten zu erreichen. Ein ähnliches mathematisches Vorgehen ist von der Visusangabe logMAR bekannt.
Für Einblickgeräte, mit welchen das photopische Kontrastsehen gemessen wird, gilt also, dass bei einem Weber-Kontrast von 10 Prozent drei von fünf Landoltringen korrekt erkannt werden müssen. Wird hingegen eine Testtafel genutzt, ist die korrekte Beleuchtung und Entfernung einzuhalten. Für die MARS-Tafeln wird z. B. eine Beleuchtungsstärke von 350 bis 600 Lux angegeben. Die Pelli-Robson-Tafeln sind mit einer Rückwandbeleuchtung erhältlich, mit welcher die Beleuchtungsstärke optimal eingehalten werden kann. Die Buchstaben sind in Dreiergruppen eingeteilt. Mit jeder Dreiergruppe steigt die Anforderung um 0,15 logCS, beginnend bei 100 Prozent Weber-Kontrast bzw. 0,0 logCS. Um die geforderte Stufe von 1,5 logCS zu erreichen, müssen also alle Buchstaben bis zur elften Dreiergruppe korrekt erkannt werden.
Bei den MARS-Tafeln hingegen wird jeder Einzelbuchstabe in einem anderen Kontrast dargestellt. Beginnend mit einem Kontrast von 0,04 logCS wird die Anforderung mit jedem Buchstaben um weitere 0,04 log CS schwieriger. Es muss demzufolge alles bis zum 38. Buchstaben auf der Tafel korrekt erkannt werden.
Mit Hilfe von Einblick-Kombigeräten können die ersten vier Prüfbereiche mit einem einzigen Gerät durchgeführt werden. Die Dokumentation erfolgt dann in der Regel über das Speichern der Daten des Prüflings auf dem Gerät.
Prüfbereich Gesichtsfeld
Der fünfte Prüfbereich ist die Gesichtsfeldprüfung, welche bereits in einem separaten Beitrag von Thorsten Boss (DOZ 10|26) in der Oktober-Ausgabe der DOZ eingehend beschrieben wurde. Einblick-Kombigeräte bieten neben der Messung des Visus, Stereosehens, Farbensehens und des Kontrastsehens manchmal auch eine so genannte „orientierende Gesichtsfeldprüfung“ an. Diese ist für die Überprüfung des Gesichtsfelds im Rahmen des Führerscheinsehtests für Berufskraftfahrer nicht zulässig, da das Gesichtsfeld hierbei nicht wie vorgeschrieben bis 70 Grad nach nasal und temporal und auch nicht mit der geforderten Mindestzahl von 100 Punkten pro Auge getestet werden kann (Anm. d. Red. einen Überblick der auf dem Markt verfügbaren und geeigneten Perimeter finden Sie hier).
Fazit
Im Alltag lassen sich die beschriebenen vier Prüfbereiche des Führerscheinsehtests für Lkw- und Busfahrer sowie bei der Personenbeförderung in der Regel schnell und unkompliziert durchführen. Die meisten Prüflinge erreichen Ergebnisse oberhalb der Mindestanforderungen, sodass die Bewertung eindeutig ausfällt. Bei Grenzfällen ist es jedoch wichtig, klar zwischen bestandenen und nicht bestandenen Tests zu unterscheiden. Ein nicht bestandener Führerscheinsehtest beim Augenoptiker bedeutet nicht automatisch, dass keine Fahrtauglichkeit besteht. In diesem Fall ist eine ergänzende augenärztliche Untersuchung erforderlich. Diese kann gegebenenfalls ergeben, dass das Fahrzeug dennoch beziehungsweise weiterhin geführt werden darf.