Für qualifizierte Betriebe Augenoptiker dürfen künftig Sehtests für Lkw- und Busführerscheine durchführen

Lkw Führerschein

Der Bundesrat hat den Weg für eine Ausweitung der Sehtestbefugnis freigemacht. Künftig können entsprechend qualifizierte Augenoptikbetriebe auch Sehüberprüfungen für Lkw- und Busfahrerlaubnisse bescheinigen.

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Der Bundesrat hat am 10. Juli der „Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ zugestimmt. Damit werden Augenoptikbetriebe künftig in den Kreis der berechtigten Stellen aufgenommen, die Bescheinigungen über die Untersuchung des Sehvermögens für die Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E) ausstellen dürfen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Anforderungen an Personal, Ausstattung und betriebliche Strukturen sind erfüllt. Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ein bedeutender berufspolitischer Erfolg. „Die neue Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein starkes Signal für die Augenoptik. Durch sie werden Augenoptiker in ihrer Rolle als qualifizierte Gesundheitsdienstleister in einem für Mobilität und Verkehrssicherheit systemrelevanten Bereich gesetzlich eingesetzt“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger. Mit der Ausweitung der Sehtestbefugnis werde anerkannt, dass Augenoptikbetriebe über die fachliche Kompetenz verfügen, diese Untersuchungen qualitätsgesichert und wohnortnah durchzuführen.

Nach Einschätzung des ZVA könnte die neue Regelung bundesweit 1.500 bis 2.000 zusätzliche Sehteststellen schaffen. Der Nationale Normenkontrollrat geht davon aus, dass jährlich rund 125.000 Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer von der erleichterten Zugänglichkeit profitieren könnten. Neben kürzeren Wartezeiten erwartet der Verband auch finanzielle Entlastungen für die Betroffenen. Noch offen ist allerdings, ab wann die neue Regelung praktisch umgesetzt werden kann. Zunächst müssen die konkreten Voraussetzungen für die Anerkennung der Augenoptikbetriebe als Sehteststellen festgelegt werden, heißt es in der Mitteilung des ZVA.

Geschrieben von

Nicole Bengeser

Nicole Bengeser

Fachredakteurin & Augenoptikerin

Nicole Bengeser bringt als Augenoptikerin Fachwissen und als leidenschaftliche Redakteurin journalistisches Gespür zusammen. Beim DOZ-Verlag widmet sie sich mit Neugier den Trends, Debatten und Entwicklungen der Augenoptik.

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