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DOZ

09 | 2017

51

Mehr Unterstützung hätte er sich dabei

gewünscht, doch er ist froh über seine Er­

gebnisse. „Mir macht das richtig Spaß, be­

sonders wenn dann noch die Mitarbeiter

zu ihrem Chef sagen: Danke, das war toll!“

Auf der Homepage wirbt er für eine „bes­

sere Sicht am Arbeitsplatz“, speziell mit

Nahkomfortgläsern für den PC: das neue

officelens Portfolio von Zeiss mit

M.I.D.Technologie, also Maximum Inter­

mediate Distance (maximaler Sehentfer­

nung im Raum). Je nach Kundenwunsch

können es auch andere Lösungen werden,

„je nachdem, ob es gut und günstig sein

muss oder höheren Ansprüchen genügen

soll. Das ist immer auch eine Entschei­

dung des Kunden, und auch das gehört

zu einem ordentlichen Beratungsgespräch

beim Augenoptiker.“

„Inzwischen gibt es ein

breites Bewusstsein“

Auch bei Abele Optik beschäftigt man

sich seit vielen Jahren mit dieser Thema­

tik. „Die Bildschirmbrille oder generell

das Thema Gläser für den multimedia­

len Alltag in der heutigen Zeit erachten

wir als unverzichtbar für eine gute Bera­

tung“, sagt Clarissa AbeleSchraut, Ge­

schäftsführerin der Augenoptikerkette mit

derzeit 74 Filialen in Deutschland. Nach

ihrer Einschätzung hat diese Sehhilfe an

Bedeutung gewonnen, seit der Gesetz­

geber im Jahr 2008 mit der damaligen

Bildschirmarbeitsverordnung die Grund­

lage für die Versorgung von Mitarbeitern

mit Bildschirmbrillen am Arbeitsplatz ge­

schaffen hatte. Ungefähr zu dieser Zeit

wurden auch die ersten Gläser für diesen

Bedarf entwickelt. „Zu Beginn war diese

Thematik sowohl bei den Arbeitgebern

als auch in der Gesamtbevölkerung noch

völlig unbekannt. Dennoch haben wir von

Beginn an auf eine gute Aufklärung zu

diesem Thema gesetzt und können heute

sagen, dass es inzwischen ein breites Be­

wusstsein zu dieser Thematik unter den

Brillenträgern gibt.“ Viele Brillenträger

hätten in ihrem Bekanntenkreis jeman­

den, der eine solche Brille hat und darauf

nicht mehr verzichten möchte. „So wer­

den Bildschirmbrillen inzwischen auch

aktiv von Kunden nachgefragt“, berich­

tet die Geschäftsführerin. „Die Vorteile

moderner Nahbereichsgläser lassen sich

gut darstellen und überzeugen fast jeden

Kunden.“ Verkauft werden bei Abele Optik

von Essilor die Digitime, Eyezen und Of­

fice Gläser sowie von Hoya die Workstyle

und Tact Gläser, idealerweise mit Schutz

vor blauvioletter Strahlung. „Neben dem

Komfort der speziellen Sehzonen bei Glä­

sern für den multimedialen Alltag ein wei­

terer wichtiger Aspekt.“

Eine unterschiedliche Nachfrage je

nach Berufsgruppen macht sich in den

Filialen nicht bemerkbar. „Wir empfehlen

jedoch jedem, der täglich am Bildschirm

arbeitet das Tragen einer Bildschirm­

brille“, ergänzt Clarissa AbeleSchraut.

Bei der Beratung wird zudem auch auf

die erweiterten Möglichkeiten eingegan­

gen. „Es ist zwar der Begriff ‚Bildschirm­

brille‘, der sich so langsam in der Öffent­

lichkeit durchgesetzt hat, allerdings sind

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet,

für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und unter

anderem auch die dazu erforderlichen Mittel bereitzustellen. Beschäftigte an

Bildschirmarbeitsplätzen haben Anspruch auf eine angemessene Untersuchung

der Augen und des Sehvermögens. Die Basis dafür bildet der DGUV Grund-

satz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37

(DGUV Information 250-007).

Unter bestimmten Voraussetzungen steht den Mitarbeitern auch eine (bis zu ei-

nem gewissen Grad kostenlose) Bildschirmbrille zu. Weitere Rechtsgrundlagen

hierzu sind die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Letztere beinhaltet seit Novem-

ber 2016 auch die Vorgaben der ehemaligen Bildschirmarbeitsverordnung

(BildscharbV), die dafür zeitgleich als Einzelverordnung außer Kraft gesetzt

wurde. In die neue ArbStättV wurden auch klare Regelungen für Telearbeits-

plätze aufgenommen – also bestimmte Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich

der Beschäftigten. Das bedeutet: Auch wenn Beschäftigte ihre Arbeit ganz oder

teilweise von zu Hause aus zu erledigen, ist der Arbeitgeber unter Umständen

für die Einrichtung und Gestaltung dieser Arbeitsstätten verantwortlich. Details

zur Telearbeit sind in §2 (7) der ArbStättV zu finden.

Der rechtliche Rahmen

Clarissa Abele-

Schraut, Geschäfts-

führerin von Abele

Optik. Die Augen-

optikerkette führt

derzeit 74 Filialen

in Deutschland.

(Foto: Abele Optik)