Verschärfte Corona-Regeln

FFP2-Maskenpflicht in Bayern für Kundschaft

In Bayern gilt vom kommenden Montag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr. Die neue Regelung gilt nicht für Mitarbeitende im Handel. Andere Bundesländer überlegen, ob sie nachziehen. Doch was ist beim Kauf einer FFP2-Maske zu beachten?
Frau trägt FFP2-Maske

Eine FFP2-Maske schützt besser als eine Alltagsmaske.

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Update: 14.01.2021

Bayern hat die Maskenpflicht verschärft: Ab Montag, den 18. Januar, muss im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske getragen werden. Begründet wird diese Maßnahme von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit dem immer noch hohen Infektionsgeschehen im Freistaat. Die weit verbreiteten Alltagsmasken, etwa aus Stoff, würden beim Einatmen oft nicht ausreichend vor dem Virus schützen, so Söder. Auf einer Pressekonferenz wurde gestern (13.01.) die neue Maskenpflicht präzisiert: Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, die FFP2-Maskenpflicht gelte nur für die Kundschaft, nicht aber für Mitarbeitenden in Geschäften.

Er zeigte sich auch überzeugt, dass man genügend Masken für Bedürftige bereitstellen könne. Man wolle niemanden, der sich das nicht leisten könne, "im Stich lassen". Ziel sei, dass eine Person fünf Exemplare erhalte. Die Landesregierung will Bedürftigen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Insgesamt wolle man 2,5 Millionen Stück verteilen, erklärte der Ministerpräsident.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, dass Kinder unter 15 Jahren in Geschäften und Nahverkehr keine FFP2-Maske tragen müssten. Darüber hinaus gilt: Wer kommende Woche ohne FFP2-Maske "erwischt" wird, muss zunächst keine Strafe befürchten. In der ersten Woche sollten noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden, sagte Söder. Er sprach von einer "Kulanzwoche".

FFP2-Masken – FFP steht für Filtering Face Piece – sollen vor Schadstoffen in der Umgebungsluft schützen. Sie halten unter anderem Aerosole ab, ebenso wie Staub und Rauch. Es gibt drei FFP-Klassen. Je höher der Wert ist, desto mehr Partikel müssen die Masken aus der Luft filtern können. FFP2-Masken kosten im Handel zwischen einem und zwei Euro, je nach Anzahl der gekauften Masken, und können auch online erworben werden. In der Apotheke können sie allerdings auch drei bis fünf Euro kosten.

Grundsätzlich sind FFP2-Masken laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM Einwegprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt, die Maske nach spätestens acht Stunden oder bei starker Durchfeuchtung zu wechseln. Als Tragedauer am Stück werden maximal 75 Minuten empfohlen, danach solle man eine 30-minütige Pause einlegen. Untersuchungen der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zeigen aber, dass sich die Menge der infektiösen Coronaviren in der Maske nach sieben Tagen Aufbewahrung auf ein „akzeptables Maß“ verringert.

Kritik von anderen Bundesländern

Die Regelung kommt für viele Beobachter überraschend – doch schon sind in mehreren Bundesländern Diskussionen über die Frage entbrannt, ob man dem bayerischen Vorbild folgen sollte. Daneben äußerten sich einige Bundesländer gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) skeptisch zum bayerischen Vorstoß für eine FFP2-Maskenpflicht. So würde Niedersachsen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nur dann erwägen, „wenn auch wirklich sichergestellt ist, dass alle Menschen in Niedersachsen kostenlosen Zugang zu einer solchen Maske hätten", sagte die niedersächsische Regierungssprecherin.

In Rheinland-Pfalz sei ein solcher Schritt aktuell nicht vorgesehen, so eine Sprecherin der Staatskanzlei in Mainz. Aus Berlin und Brandenburg hieß es, man habe in den Sitzungen noch nicht über das Thema gesprochen. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärte dagegen, dass der Freistaat über eine ähnliche FFP2-Maskenpflicht wie jene in Bayern nachdenken werde.

Woran erkennen Sie (echte) FFP2-Masken?

  • FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben.
  • Die Masken müssen eine vierstellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt. Die Nummer kann in der sogenannten NANDO-Datenbank der EU-Kommission überprüft werden. Laut der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), gibt es in Deutschland aktuell zwei Prüfstellen: Die DEKRA Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158 und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121. Die ZLS ist für die Überwachung der notifizierten Stellen in Deutschland zuständig.
  • Neben der Klasse (z.B. FFP2) folgt laut IFA eine Leerstelle und entweder der Zusatz "NR" für eine Schicht, der Zusatz "R" wenn wiederverwendbar oder der Zusatz "D", das für 'Dolomitstaubtest bestanden' steht.
  • Zudem müssen auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm auf der Maske angegeben sein.
  • Auf der Maske sollte auch der Name des herstellenden Unternehmens oder einer Marke abgedruckt sein.
  • Auf der Verpackung konformer Masken stehen die Angaben und die Anschrift des herstellenden oder inverkehrbringenden Unternehmens.

In einer früheren Version hieß es, dass die FFP2-Maskenpflicht laut dem Handelsverband Bayern auch die Mitarbeitenden betrifft.