Die Wartezeit sinnvoll nutzen Anbindung an die Telematikinfrastruktur und E-Rezept

E-Rezept

Einige Dinge sind zwar noch nicht in trockenen Tüchern, aber klar ist, dass der Anschluss an die Telematikinfrastruktur und damit das E-Rezept für Augenoptikbetriebe verpflichtend wird. Wie sie die Zeit bis zur Einführung des E-Rezepts nutzen, müssen Inhaber und Inhaberinnen selbst entscheiden.

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Erstveröffentlicht in der DOZ 11|2025

Im Moment steht eines sicher fest: Das elektronische Rezept für Hilfsmittel wird kommen, und um es nutzen zu können, müssen sich Augenoptikbetriebe an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Unklarheiten beziehungsweise Unsicherheiten gibt es jedoch momentan sowohl, was das Datum der Einführung des E-Rezepts als auch, was den Anschluss an die TI betrifft. Hier ist derzeit auf Grund einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung noch unklar, ob es bei der notwendigen Beantragung von zwei „Zugangskarten“ zur TI bleibt, oder ob eventuell künftig nur eine notwendig sein wird. Sicher ist: Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Augenoptikbetriebe an die sogenannte Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Spätestens zum 1. Juli 2027 wird das elektronische Rezept für Hilfsmittel verpflichtend eingeführt – auch für Brillen und andere augenoptische Leistungen. 

Was bedeutet das für den Alltag im Fachgeschäft? Die TI ist das digitale Rückgrat des Gesundheitswesens. Sie vernetzt Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen – und künftig auch Hilfsmittelerbringer wie Augenoptiker – über ein sicheres Datennetz. Ziel ist ein schnellerer und sicherer Austausch medizinischer Informationen. Damit sollen auch Prozesse wie die Verordnung und Abrechnung von Hilfsmitteln künftig vollständig digital ablaufen. Die Nationale Agentur für Digitale Medizin (Gematik) trägt die Gesamtverantwortung für die TI. Die Gematik GmbH ist für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung dieser Infrastruktur zuständig. Sie legt Standards fest, prüft technische Komponenten und sorgt für Datensicherheit.

Zwei Stichtage, viele Fragen

Für Augenoptikbetriebe gelten zwei entscheidende Termine: der 1. Januar 2026 für die gesetzlich verpflichtende Anbindung an die TI und der 1. Juli 2027 für die Einführung des E-Rezepts für Hilfsmittel. Das Problem: Zwischen Anbindung und praktischem Nutzen liegen rund 18 Monate. Denn erst mit dem E-Rezept ergibt die TI-Anbindung für viele Betriebe einen klaren Mehrwert. Dennoch gilt: Zum 1. Januar 2026 muss die Technik betriebsbereit sein. Was Betriebe jetzt vorbereiten sollten, ist die technische Ausstattung. 

Für die Anbindung an die TI sind technisch erforderlich: ein TI-Konnektor oder alternativ ein moderneres TI-Gateway (Einbox-Konnektoren dürfen laut Gematik nur noch bis Ende 2030 betrieben werden; wer neu investiert, sollte prüfen, ob ein zukunftsfähiges TI-Gateway sinnvoll ist), ein TI-fähiges Kartenterminal sowie eine Software, die TI-Dienste unterstützt.

Zudem müssen Betriebe zwei Zugangskarten beantragen: den Elektronischen Berufsausweis (eBA) als persönliche Karte für die Inhaberin bzw. die eingetragene Betriebsleitung und eine Institutionskarte (SMC-B), die den Betrieb als berechtigten Teilnehmer an der TI ausweist. Beide Karten werden über die Handwerkskammern beantragt. Der eBA ist derzeit vor allem nötig, um die SMC-B zu beantragen. Eine spätere Nutzung, etwa für den Zugang zur elektronischen Patientenakte, ist denkbar. 

Die Ausgabe eines eBA oder einer SMC-B kann ausschließlich über das von der zuständigen Handwerkskammer in ihrem geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung gestellte Online-Antragsportal beantragt werden. Die Handwerkskammer vergibt eine Vorgangsnummer, mit der die Karten bei einem der vier qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) bestellt werden können. Der vom Antragsteller gewünschte qVDA wird im Rahmen des Online-Antrags ausgewählt. Für die Freischaltung muss eine Identitätsprüfung per PostIdent oder eID durchgeführt werden. Mit den Karten erhält man einen PIN/PUK, der aufbewahrt werden muss. Anschließend kann der Zugang zur TI installiert werden. Dies geschieht am besten mit dem Softwarehaus im Zusammenhang mit der Installation des Konnektors (TI-Gateways) sowie des Kartenterminals. Fragen zur Beantragung der Karten beantwortet die zuständige Handwerkskammer. Weiterführende Informationen gibt es auf der Website des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Kartenlesegerät

Ein solches Kartenterminal wird in Zukunft auch in Augenoptikbetrieben zu finden sein. Spätestens im Juli 2027 soll das E-Rezept verpflichtend werden.

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Noch kein Vertrag zur Kostenübernahme

Ab 1. Juli 2027 wird dann das digitale Rezept für Brillen, vergrößernde Sehhilfen und andere Hilfsmittel verpflichtend. Es wird elektronisch erstellt, zentral gespeichert und kann vom Augenoptiker über die elektronische Gesundheitskarte oder einen Rezeptcode abgerufen werden. Ein gemeinsames Pilotprojekt der Gesundheitshandwerke mit OptaData soll praxistaugliche Lösungen entwickeln – auch unter Mitwirkung erster Augenoptikbetriebe. Diese Lösungen werden anschließend der Gematik GmbH vorgestellt, mit dem Ziel, dass die entwickelten Prozesse übernommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Ausstattungs- sowie die Betriebskosten der Leistungserbringer zu übernehmen. Das Gesetz sieht hierfür Vertragsabschlüsse zum 1. Januar 2024 vor. Bisher kam es jedoch zu keinem Vertragsabschluss. Der GKV-Spitzenverband hat Gespräche auf den Sommer 2026 verschoben – mit Verweis auf fehlende technische Rahmenbedingungen. 

Bis dahin müssen Betriebe eventuelle Anschaffungskosten für die TI-Anbindung selbst tragen. Ob Kosten, die vor einem Vertragsabschluss mit dem GKV-Spitzenverband entstanden sind, rückwirkend erstattet werden, ist derzeit unklar.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem die Streichung des elektronischen Berufsausweises für die Gesundheitshandwerke vorsieht. Die Gesundheitshandwerke selber sehen ihn jedoch als Schlüssel für eine sichere Patientenversorgung und zugleich als Möglichkeit, perspektivisch an der elektronischen Patientenakte zu partizipieren. Daher fordern die Gesundheitshandwerke seine Beibehaltung. Ob der eBA tatsächlich entfällt, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren. In diesem Fall wäre für die Anbindung an die TI nur noch die Beantragung einer SMC-B-Karte erforderlich.

Die Gematik hat vor kurzem ihre Projekt-Roadmap aktualisiert: Das E-Rezept für Hilfsmittel ist nun erst für 2028 statt 2027 vorgesehen. Offiziell bestätigt ist dies nicht, weshalb die Gesundheitshandwerke beim Bundesgesundheitsministerium eine Klarstellung einfordern.
 

Schlüsselinformationen zur TI-Anbindung

∗ Die Anbindung an die TI zum 1. Januar 2026 ist gesetzlich vorgeschrieben
∗ Der praktische Nutzen wird erst Mitte 2027 oder später spürbar
∗ Die Refinanzierung ist ungeklärt; Gespräche dazu finden frühestens 2026 statt
∗ Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, technische Probleme und Zeitdruck zu vermeiden
∗ Jeder Betrieb muss selbst entscheiden, wann er mit der konkreten Umsetzung beginnt
∗ Über kurz oder lang ist der Anschluss an die TI unvermeidlich, wenn weiterhin mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden soll

DOZ Tipp:

Zukunft Augenoptik

Zukunft Augenoptik

Sabine Siegmund

Handlungsempfehlung für Betriebe: Frühzeitige Vorbereitung lohnt sich

Trotz aller Unsicherheiten: Eine frühzeitige Vorbereitung lohnt sich. Wer sich rechtzeitig informiert, kann technische und organisatorische Hürden in Ruhe bewältigen. Wichtig ist: zunächst mit dem IT-Dienstleister zu sprechen und den Zeitpunkt der Kartenausgabe bei der zuständigen Handwerkskammer zu klären. Aufgrund der aktuellen Situation bleibt es wichtig, betriebliche Prozesse in Richtung Digitalisierung weiterdenken, auch wenn der gesetzliche Rahmen noch nicht final ist.

In einem Interview mit ZVA-Vizepräsident Armin Ameloh, veröffentlicht im ZVA-Report 6/2025, vertritt dieser die Meinung, dass es bis zur Einführung des E-Rezepts keine kurzfristigen Vorteile einer TI-Anbindung gebe. Auf die Frage, wie er selbst mit dem Thema umgehe, antwortete er: „Ich persönlich warte zunächst ab. Es gibt derzeit keine Sanktionen bei Nichterfüllung, aber durchaus Risiken in technischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht.“

Zumindest bis zur Klärung der oben genannten Unsicherheiten dürfte es für die Betriebe sinnvoll sein, mit konkreten Anschaffungen bzw. der Kartenbeantragung zu warten.

Letztlich muss jeder Betrieb selbst entscheiden, was er macht. Fest steht, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranschreitet und das E-Rezept für Hilfsmittel früher oder später kommen wird. Spätestens dann sollten sich alle Betriebe an die TI angebunden haben.
 

Verschiebung ist wahrscheinlich

Das Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege sieht vor, dass die Pflicht der Augenoptikbetriebe, sich an die Telematik-Infrastruktur anzuschließen, vom 1. Januar 2026 auf den 1 Oktober 2027 verschoben wird. Beschlossen ist diese Verschiebung aber noch nicht. Bislang gab es lediglich die 1. Lesung im Bundestag - aktuell liegen die Änderungsanträge zum Entwurf im Bundeskabinett. Wir werden weiter berichten.

Geschrieben von

Sigrun Schmitz

Sigrun Schmitz

Autorin Sigrun Schmitz ist Diplom-Betriebswirtin und arbeitet als Abteilungsleiterin für Betriebswirtschaft und Krankenkassen beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).

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