Ab Oktober 2027 wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Augenoptikbetriebe verpflichtend, anschließend folgt das E-Rezept für Hilfsmittel. Sigrun Schmitz, Abteilungsleiterin beim ZVA für Betriebswirtschaft und Krankenkassen, erklärt, was sich hinter der TI verbirgt, welche technischen und organisatorischen Schritte notwendig sind und warum eine frühzeitige Vorbereitung trotz unklarer Refinanzierung sinnvoll ist. So können Augenoptikerinnen und Augenoptiker den Übergang in die digitale Gesundheitswelt stressfrei gestalten.