Gesichtsschutz: Plastikvisier - Eine Alternative zur Gesichtsmaske?

Frau trägt Mundschutz und Plastikvisier
Plastikvisiere sollten nur als Schutzzusatz getragen werden.
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Draußen nur mit Mund-Nasen-Schutz: In allen Bundesländern ist eine Maskenpflicht in Kraft getreten. Die Vorschrift unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, gilt zumeist aber in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr. Demnach muss auch das Personal im Einzelhandel eine solche Alltagsmaske tragen.

Vermehrt werden nun auch Plastikvisiere oder sogenannte Face Shields produziert und angeboten. Sind diese Visiere eine sinnvolle Alternative?

[Update: 27.05.2020] In mehreren Bundesländern sind Visiere als Alternative zur Maske nun erlaubt. Eine aktuelle Übersicht der einzelnen Verordnungen der Länder finden Sie im Artikel "Wo Visiere als Alternative zur Maske gelten".

ZVA: Visiere ersetzen nicht die Schutzmaske

Zum Vergleich: In Kliniken wird so ein Schutzvisier normalerweise als zusätzlicher Schutz immer zusammen mit einer Maske getragen. „Die Uni Frankfurt sagt, dass von der Seite oder von unten immer noch Viren eindringen können. Ein Visier ist ja kein geschlossenes System“, erklärt Klaus Jansen vom Deutschlandfunk. Demnach können Viren auch über diesen Weg austreten und Kunden womöglich infizieren.

Nach den Empfehlungen des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) besteht keine Maskenpflicht für den Kunden im Beratungsraum, sofern die Mindestabstandsregelung (Abstand von 1,5m) dauerhaft eingehalten werden kann. Eine Maske sollte aber im Untersuchungsraum bei der Refraktion, KL-Anpassung sowie bei weiteren optometrischen Untersuchungen getragen werden. Bei sehr kurzen Abständen soll laut den ZVA-Empfehlungen zusätzlich ein Schild oder die Schutzbrille getragen werden, aber das Visier ersetze nicht die Schutzmaske.

Nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) könnte eine Maske das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere mindern. „Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden“, so das RKI.