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Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) –
Was ist zu beachten?
Am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der VRRL
in Kraft getreten. Die dadurch geänderten Vorschriften
sind vor allem von jenen augenoptischen Betrieben zu
beachten, die ihre Produkte über das Internet anbieten.
Aber auch für den stationären Augenoptiker ergeben sich
Neuerungen. Mit diesem Beitrag soll grundsätzlich auf
das Thema sowie auf einzelne wichtige Neuerungen auf-
merksam gemacht werden (zu den Neuerungen insgesamt
s.
):
Gemäß Art. 246 Abs. 1 EGBGB treffen den Unternehmer
gewisse Informationspflichten auch für im Ladengeschäft
geschlossene Verträge. Ausgenommen sind gemäß Abs. 2
Verträge, die Geschäfte des täglichen Lebens zum Gegen-
stand haben und bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden.
Dazu zählt der Kauf einer Korrektionsbrille bei einem
Augenoptiker nicht. Daher muss der stationäre Augen-
optiker seine Kunden über die im Gesetz aufgelisteten
Punkte (u.a. über die Identität des Händlers und das
Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts) infor-
mieren – und zwar klar und verständlich, bevor diese sich
vertraglich binden. Da das Gesetz die Form nicht vorgibt,
ist sowohl eine Information im Gespräch als auch in Text-
form (z.B. durch Aushang im Laden) möglich.
Entsprechende Informationspflichten regeln für den
Online-Handel Art. 246a § 1 Abs. 1 und Art. 246c EGBGB.
Auch jene Informationen sind in klarer, verständlicher
Form vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Kun-
den zur Verfügung zu stellen – in einer dem verwendeten
Fernkommunikationsmittel angepassten Weise. Zusätz-
liche (Info-)Pflichten des Online-Händlers ergeben sich
aus den §§ 312f sowie 312i und 312j BGB. Die wichtigsten
Änderungen betreffen das Widerrufsrecht. Insoweit emp-
fiehlt sich die Verwendung der neuen Muster-Widerrufs-
belehrung gemäß Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 2
EGBGB. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist dem Kun-
den nun ein Formular zur Verfügung zu stellen (Muster s.
Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2
Nr. 2 EGBGB). Über den Ausschluss des Widerrufsrechts
z.B. nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (individuell angefertigte
Korrektionsbrillen) ist der Kunde zu informieren.
Achtung! Die Neuerungen sind ernst zu nehmen, denn die
Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Vorgaben kann
eine Abmahnung zur Folge haben.
n
Rechtsanwältin Sabine Siekmann,
Wettbewerbszentrale Büro Hamburg
Wettbewerbs
Recht
11
DOZ
08 | 2014
Stärkung des Eyewear-Portfolio
mit Bogner-Lizenz
Rodenstock:
Das Münchner Unternehmen fertigt ab 2015
Sonnenbrillen und Korrektionsfassungen in Lizenz für Bogner
und stärkt damit sein Eyewear-Portfolio im Fashion-Segment.
Die erste gemeinsame Kollektion wird voraussichtlich ab Som-
mer 2015 im Handel erhältlich sein. Sie umfasst 25 Korrektions-
und Sonnenbrillen sowohl für Damen als auch für Herren. „Die
sportlich elegante Eyewear-Kollektion, die wir mit Bogner ent-
wickeln, passt perfekt in unser Sortiment und macht es insbe-
sondere für Frauen noch attraktiver. Wir sehen durch die starke
Präsenz dieser hochwertigen Marke in unseren Kernmärkten
großes Potenzial für Bogner Eyewear. Gemeinsam wollen wir
neue Maßstäbe in der Zukunft sportlich modischer Brillen set-
zen“, so Oliver Kastalio, CEO der Rodenstock Group.
Neue High-End Veredelungslinie
optoVision:
Pünktlich zum Start des neuen Produktkataloges
hat der Brillenglashersteller aus Langen Anfang Juli seine neue
Veredelungslinie i-Protection auf den Markt gebracht. Die Linie,
die nach Herstellerangaben auf den neuesten Erkenntnissen
der Nanotechnologie und auf einer der innovativsten Beschich-
tungstechnologien basiert, zeichnet sich durch ihre hohe
Widerstandsfähigkeit gegen Kratzer, Schmutz, Feuchtigkeit,
Staub und Reflexionen aus. Die drei Veredelungen i-Protection
S, R und NT mit ihren individuellen Ausstattungsmerkmalen
bieten Augenoptikern die Möglichkeit, auf die speziellen
Bedürfnisse der Kunden einzugehen.
Bunt, verspiegelt und polarisierend
Breitfeld & Schliekert:
Der Lieferant für Werkstattbedarf aus
Langen und der französische Brillenglashersteller gehen mit
den trendigen verspiegelten Sonnengläser von Novacel-Glas
by B&S dem Retro-
Trend nach, denn
das Revival der
blickdichten Gläser
ist dieses Jahr ein
Muss für jeden
modebewussten
Retro-Fan. Die
hochwertigen,
polarisierenden
Brillengläser aus
der Champagne
bestechen durch
trendige Farben
und brillante Verspiegelungen. Die Glasrückseite ist entspie-
gelt, um störende Reflektionen zu vermeiden. Eine kontrastrei-
che Fassung mit diesen Gläsern ist der Hingucker in diesem
Sommer. Profitieren kann der Augenoptiker ab sofort auch bei
der Verglasung von Korrektionsfassungen sowie Sport- und
Schwimmbrillen im B&S ServiceCenter von den Vorzügen von
Novacel-Glas. Mehr Informationen unter:
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