HHVG: Keine Erst- oder Folgeversorgung

augenoptische Materialien
HHVG mit neuer Richtlinie: Augenoptiker/-in sollen nur noch Ersatzversorgungen bei "Rezeptkunden" durchführen.
© Heike Skamper

Heute hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin das beschlossen, was viele befürchtet hatten und mindestens so viele kaum glauben konnten: Im Zuge des neuen Heil- und Hilfsmittelgesetzes (HHVG) musste auch eine neue Hilfsmittelrichtlinie her, die das Prozedere quasi regelt. Und die wurde heute einheitlich mit der Regelung angenommen, dass die Augenoptiker weder die Erst- noch die Folgeversorgungen bei Kunden feststellen dürfen, wenn sie mit der Krankenkasse abrechnen möchten.

Ausgenommen davon sind offensichtlich nur Ersatzversorgungen in Folge von Bruch oder Verlust innerhalb der ersten Monate nach dem Arztbesuch. Eine Entscheidung, die auch für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen nicht nachvollziehbar ist, wenngleich sie nicht überraschend kam. Denn wie einzelne Augenoptiker und Optometristen hatte auch der Verband bereits im Vorfeld angekündigt, eventuell rechtliche Schritte gegen eine solche Entscheidung vornehmen zu wollen.

Soweit muss es nicht unbedingt kommen, denn nun geht der Beschluss zunächst einmal an das Bundesgesundheitsministerium, und das kann die Entscheidung dann binnen zwei Monaten wieder kippen. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen zu sein in der Story HHVG.