ZVA legt „Einmal im Jahr zum Optiker“-Kampagne neu auf

Kampagnen-Motiv 1xO
Mit verschiedenen Plakatmotiven ist die neue Auflage der "Einmal im Jahr zum Optiker"-Kampagne des ZVA gestartet.
© ZVA

Am 4. November ist die neuste Auflage der "Einmal im Jahr zum Optiker"-Kampagne, die der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) bereits seit 2013 unterhält, gestartet. Den Auftakt markieren Großflächenplakate an 18 Hauptbahnhöfen, Info Screens an elf Hauptbahnhöfen und Station Videos in 200 Bahnhöfen. Online-Anzeigen und ein Selbstbucher-Tool für Innungsmitglieder verlängern die Kampagne bis Mitte Dezember.

Im Vergleich zu den Maßnahmen der letzten Jahre haben sich die Schwerpunkte bei dieser Kampagnenauflage etwas verschoben: Zum einen steht nicht länger abstrakt das gute Sehen, sondern konkret der Augenoptiker als Dienstleister und Berufsträger im Vordergrund. Der ZVA-Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing hat sich zu dieser inhaltlichen Verschiebung vor dem Hintergrund der politischen Diskussionen um die Hilfsmittelrichtlinie entschieden, die zentrale Berufsrechte zu beschneiden drohte. Durch den veränderten Schwerpunkt soll die Kampagne den Beruf und die Rolle des Augenoptikers im Gesundheitssystem künftig in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit und der Politik stärken. 

Um dies zu erreichen, wird entgegen der vergangenen Jahre diesmal neben der Online-Werbung zum anderen bundesweit auf Plakatmedien und klassische Mittel der Außenwerbung gesetzt und ein Nebenstrang der Kampagne gezielt im politischen Berlin ausgespielt. Innungsbetriebe haben zudem die Möglichkeit, selbst vor Ort die Kampagnenplakate für sich zu nutzen und diese in einem Selbstbucher-Tool mit ihrer individuellen Firmierung zu versehen. Außerdem können die Betriebe die vier Kampagnenmotive als A1-Querformat und -Hochformat für Straßenstopper oder ihre Schaufenster beziehen, darüber hinaus stehen zwei Banneranzeigen sowie Bild- und Videodateien für Firmenwebsites und Social-Media-Kanäle zur Verfügung. 

Alle Informationen hierzu erhalten die Betriebe bei ihrer Landesinnung oder ihrem Landesinnungsverband.