Gesundheitsausschuss

ZVA: Kritik an den zu niedrigen Festbeträgen von Sehhilfen

Jüngst legte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) einen Entwurf der Festbeträge für den Leistungsanspruch auf Sehhilfen vor. Der ZVA kritisierte in der Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 04. November, dass diese zu niedrig angesetzt seien.
ZVA Geschäftsführer Dr Wetzel virtuell im Bundestag an der Anhörung des Gesundheitsausschusses

ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel (per Video zugeschaltet) bei der der jüngsten Anhörung im Gesundheitsausschuss.

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In der jüngsten Anhörung am 04. November des Gesundheitsausschusses des Bundestages erklärte Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), dass die von den Parteien geforderte Ausweitung des Leistungsanspruches auf Sehhilfen zu den bestehenden Festbeträgen nicht möglich sei.

Unter der Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) wurden die Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Linken und der AfD angehört. Zwar unterschieden sich die Anträge der Bundestagsfraktionen hinsichtlich ihrer konkreten Forderungen, ihnen allen gemein ist aber, dass im Ergebnis ein Mehr an Sehhilfen zu Lasten der Krankenkassen geliefert werden würde. Der ZVA sieht dies gegenwärtig kritisch und verweist auf den Entwurf der Festbeträge, den der GKV-Spitzenverband unlängst vorlegte.

Dienstleistungen wie Beratungen und Messungen seien dabei nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden und die Festbeträge entsprechend viel zu niedrig, erklärte Wetzel bei seiner Anhörung im Gesundheitsausschuss. Jeglichen Leistungsausweitungen zu Lasten der Augenoptiker erteilte er daher eine klare Absage: „Der bürokratische Mehraufwand ist gerade vor dem Hintergrund der zu niedrigen Festbeträge aus unserer Sicht nicht vertretbar.“ Von der Patientenvertretung erhielt der ZVA Unterstützung. Christine Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband sagte: „Wenn wir eine Reformkommission brauchen, dann ganz, ganz dringend für den Bereich der Festbeträge, die sind nämlich momentan wirklich nicht auskömmlich.“

ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod wertet die Anhörung als Bestätigung der Verbandsposition: „Wir haben bereits in unserer Stellungnahme zu den Festbeträgen gegenüber dem GKV-Spitzenverband ausdrücklich erklärt, dass die fachlich gebotene Versorgung der gesetzlich Versicherten zu diesen Konditionen nicht darstellbar ist, da sie schlicht unwirtschaftlich ist. Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Politik, so vielen Menschen wie möglich zu gutem Sehen zu verhelfen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Qualität und auf den Schultern der Augenoptikbetriebe geschehen. Dies wäre ein Pyrrhussieg für die Verbraucher und es würde die Versorgung in der Fläche nachhaltig gefährden.“