Krankenkassen

Weniger Bürokratie bei der Präqualifizierung

Der bürokratische und finanzielle Aufwand der Präqualifizierung fällt gerade bei kleineren und umsatzschwächeren Augenoptikbetrieben ins Gewicht. Zum 15. Mai hat der GKV-Spitzenverband das Präqualifizierungsverfahren allerdings erheblich verschlankt, insgesamt acht Anforderungen entfallen seitdem. Aber stellt diese Änderung wirklich eine Erleichterung für die augenoptischen Betriebe dar? Eine Einordnung.
Wer helfen will, muss sich beweisen

Bergeweise Papierkram – der kam in der Vergangenheit auf jeden Augenoptiker zu, der sein Geschäft präqualifizieren lassen wollte. Durch die Streichungen vieler Anforderungen soll dies seit Mitte Mai einfacher sein.

© Adobe Stock / RISHAD (generiert mit KI)

 

Erstveröffentlichung in der DOZ 06I24

Augenoptikermeisterin Janina Habermann führt einen kleinen Augenoptikbetrieb und setzt etwa 125.000 Euro im Jahr um. Dabei macht der Umsatz durch die von den Krankenkassen finanzierten Brillen und Kontaktlinsen lediglich vier Prozent aus. Zu dem Umsatz mit den Krankenkassen kommt allerdings meist ein Vielfaches an Folgegeschäft mit diesen Kunden. Deshalb und aufgrund ihres Anspruchs, als Augenoptikerin solche Leistungen zu erbringen, hat sie ihr Geschäft 2022 präqualifizieren lassen und erinnert sich schmerzlich an den mühsamen Weg dorthin.

Zunächst musste sie schriftliche Eigenerklärungen zu Themen formulieren, die für sie alles andere als selbstverständlich waren. Beispielsweise, dass ihr Betrieb nicht insolvent sei und zu jeder Zeit den Datenschutz beachte. Zudem wies die von ihr gewählte PQ-Stelle sie zweimal darauf hin, dass ihre Erklärungen unzureichend seien, durfte ihr aber auch nicht erklären, wie sie sie stattdessen formulieren sollte. Denn PQ-Stellen dürfen die ihnen zugesandten Materialien nur prüfen, nicht aber bei deren Erstellung beraten. In ihrer Verzweiflung wandte sich Habermann schließlich an die zuständige Landesinnung, die Unterstützung für Augenoptiker beim Ausfüllen der Erstanträge anbietet. Dennoch blieb der Prozess frustrierend und zeitaufwendig. Habermann zweifelte mehrfach daran, ob sie ihren Betrieb überhaupt präqualifizieren lassen sollte. Aber als kleiner Betrieb in einer ländlichen Gegend wollte sie potenzielle Kunden mit Arztverordnung, etwa mit Kindern, auch nicht wegschicken müssen. Nach stundenlanger Zusatzarbeit am Schreibtisch, einer Vor-Ort-Begehung ihres Betriebs durch die PQ-Stelle und einer ordentlichen Rechnung von etwa 1.500 Euro erhielt Habermann endlich die Präqualifizierung und durfte fortan für die nächsten fünf Jahre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

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