Corona-Arbeitsschutzverordnung

Verpflichtende Corona-Selbsttests in Unternehmen

Impfen, Testen, Nachverfolgen: Dieser Dreiklang soll helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Während das Impfen endlich Fahrt aufnimmt und die Kontaktnachverfolgung zunächst Ländersache bleibt, müssen nach der 2. Änderungsverordnung zur Corona-Arbeitsschutzverordnung Unternehmen nun den Mitarbeitenden bis zu zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung stellen.
Corona-Schnelltest

Mindestens einmal pro Woche müssen Beschäftigte, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, künftig eine Corona-Testmöglichkeit von ihrem Arbeitgebenden angeboten bekommen.

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Die überarbeitete Arbeitsschutzverordnung soll nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft treten. Damit sind nun alle Unternehmen verpflichtet, den eigenen Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Homeoffice beschäftigt sind, „grundsätzlich mindestens einmal pro Woche“ einen Selbsttest zur Verfügung zu stellen. „Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen“, haben Anspruch auf mindestens zwei Tests pro Woche.

Die Kosten für die Selbsttests tragen die Arbeitgeber. Dabei handelt es sich um eine Angebotspflicht. Das heißt, eine Testpflicht für Arbeitnehmende gibt es nicht. Genauso wenig wird es eine Dokumentationspflicht geben. Die so ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021. Damit endet eine mehrwöchige Diskussion.

Hickhack um Selbsttests beendet

Selbsttests, auch und gerade in Unternehmen, gelten schon länger als ein zweites Standbein der Corona-Bekämpfung. Wie deren Angebot in Betrieben aber konkret umgesetzt werden soll, darüber war in den vergangenen Wochen Streit entbrannt.

Im Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 hieß es in Bezug auf den Infektionsschutz in Unternehmen: Es sei „wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie“ Homeoffice-Regelungen ermöglichten und, „wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.“ Hierzu hatte es eine „Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter“ gegeben. Anfang April sollte ein „Umsetzungsbericht“ der Wirtschaftsverbände vorliegen, auf dessen Grundlage sowie „auf der Grundlage eines eigenen Monitorings“ die Bundesregierung entscheiden wollte, „ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“.

ZDH kritisiert Verpflichtung der Betriebe zu Testangeboten

Anfang April konferierte zunächst Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Wirtschaftsverbänden. Man war sich einig, skeptisch gegenüber einer Testpflicht für Unternehmen zu sein. Allerdings wollte sich die Bundesregierung in der Diskussion um das Corona-Wirrwarr über eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gleichzeitig Kompetenzen der Länder zurückholen. In dieser Gemengelage präsentierte sodann das Arbeitsministerium die Neufassung der Arbeitsschutzverordnung, die schließlich am vergangenen Dienstag durch das Bundeskabinett gebilligt wurde.

„Diese gesetzgeberisch unnötige Aktion ist der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern“, kritisierte noch am gleichen Tag Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Es sei unangemessen, Betriebe „abzustrafen“, obwohl häufig „nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können“. Bereits zuvor hatten allerdings beispielsweise Berlin, Brandenburg oder Sachsen Ende März und Anfang April eine solche Testpflicht eingeführt.