In Sachsen

Sonnenbrille neben Maske am Steuer verboten: ZVA kritisiert Regelung

Seit dem 15. Februar gilt in Sachsen eine medizinische Maskenpflicht in Fahrzeugen, wenn Menschen aus unterschiedlichen Hausständen zusammen im Auto sitzen. Doch wer eine Maske trägt darf keine Sonnenbrille tragen – der Unkenntlichkeit wegen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) kritisiert die neue Regelung und weist auf die potenziellen Folgen für die Teilnahme am Straßenverkehr hin.
ZVA Kritik an Verbot von Sonnenbrille und Maske am Steuer

Wer in Sachsen mit anderen Haushalten Auto fährt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dabei ist das zusätzliche Tragen einer Sonnenbrille aufgrund der möglichen Unkenntlichkeit verboten.

© ZVA / Heike Skamper

Update: 10.03.2021
Mit den Lockerungen zum 08. März wurde in Sachsen die Masken-Regelung im Auto gekippt. So müsse in Kraftfahrzeugen nur noch die Fahrzeuginsassen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie nicht zu einem Hausstand gehören. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer sei von dieser Pflicht ausgenommen, stellte Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) klar. Sachsen reagiert damit auf Kritik an der erst Mitte Februar eingeführten Regelung.

 

Seit dem 15. Februar gilt in Sachsen auch eine medizinische Maskenpflicht in Fahrzeugen, zumindest dann, wenn Menschen aus unterschiedlichen Hausständen zusammen im Auto sitzen. Laut der sächsischen Allgemeinverfügung müssen alle Anwesenden eine medizinische Maske tragen - auch die Fahrerin oder der Fahrer. Um gemäß der Straßenverkehrsordnung erkennbar zu bleiben, darf die Person am Steuer keine Sonnenbrille neben der Maske tragen. „Ein zusätzliches Tragen von Mützen, Kopfbedeckungen oder Sonnenbrillen führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet“, bestätigte Sachsens Innenminister Roland Wöller. Diese Haltung teile auch das Bundesverkehrsministerium und Bußgeldstellen seien entsprechend informiert.

Der ZVA stuft die Regelung Sachsens als verkehrsgefährdend ein: „Immer wieder geben Unfallverursacher an, durch Sonnenlicht so stark geblendet worden zu seien, dass sie Verkehrszeichen, rote Ampeln oder andere Verkehrsteilnehmer nicht sehen konnten. (…) Je höher dann das Tempo, desto gefährlicher der „Blindflug“. Doch selbst bei niedriger Geschwindigkeit in verkehrsreichen Zonen kann Blendung schwere Unfälle nach sich ziehen. Die Möglichkeit, bei Bedarf am Steuer eine schützende Sonnenbrille zu tragen, sollte somit im Interesse der Sicherheit des Fahrzeugführers und aller anderen Verkehrsteilnehmer stets gegeben sein“, hieß es. Dies gelte umso mehr für Menschen, die aus augenmedizinischen Gründen Sonnenbrillen oder Kantenfilterbrillen tragen. Ein Maskengebot hinter dem Steuer bei gleichzeitigem Sonnenbrillenverbot bedeute zudem für Menschen mit bestimmten Sehschwächen und/oder Augenerkrankungen, an sonnigen Tagen nicht oder nur eingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Der ZVA betont vor diesem Hintergrund die hohe Bedeutung von Sonnenschutzgläsern für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Beim Verhältnis von Infektionsschutz und Straßenverkehrssicherheit appelliert der Zentralverband an die Politik, ein Maß zu finden, das beide Aspekte angemessen berücksichtigt.