Geschenk-Aktion
Pro Optik: Gericht verbietet Werbung mit kostenlosen Brillen an „Corona-Helden“
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat Pro Optik die Werbung mit Gratisbrillen für „Corona-Helden“ untersagt. Wie das Gericht entschied, darf der Filialist keine Brillengeschenke für Angehörige bestimmter Berufsgruppen bewerben. Damit habe die Kette gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.