Notfallfonds für Kleinstunternehmen und Selbstständige?

Geldscheine Corona
Kleinunternehmer und Selbstständige sollen direkte finanzielle Unterstützung bekommen.
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Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzcher, sprach gestern Abend in den tagesthemen von einem „wirtschaftlichen Stillstand“. Es ginge jetzt darum, „auf der einen Seite Beschäftigung aufrecht zu erhalten und gleichzeitig auch den Unternehmen Überlebenschance zu geben.“

Um Kleinstunternehmen und Selbstständigen eine längerfristige Hilfe bieten zu können, seien Kredite nicht ausreichend. Während der Kulturrat in Nordrhein-Westfalen eine Grundsicherung von 1.000 Euro pro Monat fordert, spricht sich Fratzcher für Transferzahlungen in Höhe von 10.000 Euro aus: „Tausend Euro werden für viele nicht reichen […] Wir müssen wahrscheinlich schon über andere Größenordnungen nachdenken“, so der Ökonom.

Finanzielle Hilfe ist essentiell

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte die schwierige Situation der Kleinunternehmer und Selbstständigen: „Bei diesen Unternehmern fällt der Umsatz über Nacht drastisch, manchmal bis auf Null. In vielen Fällen werden sie in dieser Situation auch keinen Kredit bekommen“. Deshalb befürwortet der DIHK die zeitnahe Einrichtung eines Notfallfonds. Nach aktuellen Angaben des Finanzministeriums laufen die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung über einen Notfallfonds für Selbstständige und Kleinstunternehmen noch. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sicherte heute Mittag in einem per Twitter veröffentlichten Video Unterstützung zu. Das gesamte Video finden Sie hier.

Auch in der Insolvenzordnung gibt es kurzfristige Änderungen aufgrund der Corona-Krise: Geht ein Betrieb als Folge der Pandemie tatsächlich insolvent, entfällt die Insolvenzantragspflicht. Vorausgesetzt wird, dass die betroffenen Unternehmen öffentliche Hilfen beantragt haben und Sanierungschancen gegeben sind. „Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen“, teilte Justizministerin Christine Lambrecht mit. „Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020“.