Neue Abschreibungsregel schafft mehr Liquidität Neue steuerliche Spielräume für Augenoptikbetriebe dank Investitionsbooster
30.12.2025
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Da lacht das Sparschwein: Der Investitionsbooster ist eine konkrete Liquiditätshilfe für Betriebe – frühere Abschreibungen bedeuten frühere Steuerentlastung und damit mehr finanziellen Spielraum im Tagesgeschäft.
Erstveröffentlichung in der DOZ 01/ 2026
Am 26. Juni 2025 hat der Bundestag das Investitionssofortprogramm, den sogenannten Investitionsbooster (BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18. Juli 2025), verabschiedet. Ziel ist es, Unternehmen durch bessere Abschreibungsregeln und steuerliche Entlastungen mehr finanziellen Spielraum zu geben. Für Augenoptikbetriebe bedeutet das: Investitionen können steuerlich früher geltend gemacht werden – mit direkter Wirkung auf die Liquidität.
Viele Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fragen sich nun: Was bedeutet das konkret für meinen Betrieb? Warum gibt es die Absetzung für Abnutzung (AfA) überhaupt? Und reicht es nicht, wenn der Steuerberater das regelt? Die Antwort ist einfach: Sie brauchen kein Steuerstudium. Ein grundlegendes Verständnis genügt, um zu erkennen, wie Investitionsentscheidungen und Abschreibungsmethoden den Zahlungsfluss beeinflussen. Wer diese Mechanismen versteht, kann gezielter steuern – und Gespräche mit dem Steuerberater auf Augenhöhe führen.
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