Anhebung in Stufen

Mindestlohn steigt bis 2022

In Halbjahresschritten wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum Sommer 2022 steigen. Der Bund hat ein Mindestgehalt von 10,45 Euro pro Stunde beschlossen.
Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro.

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Die Lohnerhöhung soll demnach in vier Schritten kommen. Anfang nächsten Jahres erfolgt die erste Anhebung von aktuell 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Zum ersten Juli 2021 steigt der Betrag auf 9,60 Euro. In der ersten Jahreshälfte 2022 wird er auf 9,82 angehoben und Mitte des Jahres weiter auf 10,45 Euro. „Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Beschluss. Nach Berichten der Tagesschau werde mit der Kabinettsentscheidung die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften von Ende Juni dieses Jahres umgesetzt.

Zudem orientiere sich die Anpassung, so Heil, an der Tarifentwicklung und berücksichtige zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie. So bleiben die ersten zwei Lohnerhöhungen in 2021 hinter der Entwicklung der Tariflöhne zurück, während 2022 die Anhebung stärker ausfällt. Etwa 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland erhielten im April 2019 laut dem statistischen Bundesamt den gesetzlichen Mindestlohn.

Tarifempfehlung des ZVA deutlich höher

Mit Blick auf den vom Bund beschlossenen Mindestlohn empfiehlt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ein im Vergleich höheres Einkommen für Augenoptiker. Die angegebenen Löhne beziehen sich jeweils auf eine 40-Stunden-Woche (173 Std. pro Monat) und werden entsprechenden Vergütungsgruppen zugeteilt. So sieht der ZVA für: 

  • Augenoptiker (mit Gesellenprüfung) mit Schwerpunkt auf die betriebsinterne Werkstatt bzw. den Verkauf ein Tarifgehalt von 2.030 Euro vor. Das entspricht 11,73 Euro pro Stunde.
  • Augenoptiker (mit Gesellenprüfung), die sowohl in der betriebsinternen Werkstatt als auch im Verkauf tätig sind, beläuft sich je nach Tätigkeitsjahr auf 2.100 Euro bis 2.380 Euro pro Monat.
  • Augenoptikermeister liegt bei monatlich 2.740 Euro und somit bei einem Stundenlohn von etwa 15,84 Euro.

Die letzte tarifliche Anhebung der Löhne in der Augenoptik fand zum 01.08.2002 statt, mittlerweile ist der Tarifvertrag gekündigt. Verhandlungen mit der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) sind gescheitert, sodass der Lohn- und Gehaltstarifvertrag aus dem Jahr 2002 immer noch gilt. Entsprechend gibt der ZVA Tarifempfehlungen für Augenoptikbetriebe heraus.