Update: 29.03.
Das Impfchaos ist perfekt: In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums werden Augenoptikerinnen und Augenoptiker nicht expliziet in den Priorisierungsgruppen der Impfberechtigten aufgeführt. Zudem können die Aussagen verschieden interpretiert werden: So ist in §2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität unter Punkt drei nachzulesen: "Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen" und in §3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität unter Punkt 5 "Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes (...) mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (...)". Beschäftigte in der Augenoptik könnte man beiden Punkten zuordnen, genauso wie der Gruppe in §4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität unter Punkt 5 "Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind". Das Problem mit der Interpretation scheinen auch die einzelnen Bundesländer zu haben, denn jedes Bundesland hat seine eigene Priorisierung, die sich aufgrund verschiedener Voraussetzungen durchaus ändern kann.
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