Keine bundesweite Regelung

Impfpriorisierung von Augenoptikern nicht einheitlich

Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen – das geht zumindest aus der Auslegung der Coronavirus-Impfverordnung hervor. Es gibt nach wie vor keine klare Priorisierung der Impfung für Augenoptikerinnen und Augenoptiker, in den Bundesländern sind sie unterschiedlich priorisiert. Die DOZ hat sich im Impfchaos umgesehen und versucht, etwas Ordnung hineinzubringen. Laut den Ergebnissen unserer (nicht repräsentativen) Umfrage konnten einige Teilnehmende bereits Impftermine vereinbaren.
Corona Impfung bei Augenoptikerinnen und Augenoptiker

Corona-Impfung: In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Vorgaben für die Augenoptikerinnen und Augenoptiker.

© Adobe Stock / Looker Studio

Das Impfchaos ist perfekt: In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministerium werden die Augenoptikerinnen und Augenoptiker nicht expliziet in den Priorieierungsgruppen der Impfberechtigten aufgeführt. So ist es möglich, das Ganze verschieden zu interpretieren: Unter §2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität unter Punkt 3 steht "Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig  ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen" und unter § 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität unter Punkt 5 "Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes (...) mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (...)". Genau könnte man die Augenoptik unter § 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität Punkt 5 "Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind" einordnen. Genau das ist in den 16 Bundesländern geschehen. Jedes Bundesland hat seine eigene Priorisierung, die sich aufgrund verschiedener Voraussetzungen durchaus ändern kann.

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ist Basis für eine Umsetzung der Impfkampagne

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