Rechtsstreit mit GrandVision

EssilorLuxottica scheitert auch in zweiter Instanz

Das Bezirksgericht Rotterdam hat auch im Berufungsverfahren zu Gunsten von GrandVision entschieden und die Klage von EssilorLuxottica zur Einsicht von Unternehmensunterlagen zurückgewiesen. Bereits im September 2020 hatte das Gericht so entschieden. Damit bekommt der Branchenriese keinen Zugang zu detaillierten Informationen, wie GrandVision seinen Kurs im Zuge der Corona-Krise geändert hat.
Justitia
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Was dies nun für die Übernahme bedeutet, ist weiterhin unklar. In einem parallel laufenden Schiedsverfahren hätten beide Parteien allerdings laut dem niederländischen Fernsehnachrichtendienst rtlnieuws eine begrenzte Prüfung von Dokumenten vereinbart. Auch angesichts dieser Tatsache sei es für das Berufungsgericht nicht ausreichend plausibel gewesen, dass EssilorLuxottica ein berechtigtes Interesse daran habe, auf die Geschäftsunterlagen von GrandVision zuzugreifen.

Erst zuletzt hatte die EU-Kommission dem Deal unter Auflagen zugestimmt (die DOZ berichtete). So müssen rund 350 Filialen in Belgien, Italien und den Niederlanden weichen. Daraufhin hatte es Kritik sowohl aus den Reihen des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) als auch von Seiten des European Council of Optometry and Optics (ECOO) gegeben. 

Ungeachtet der Entwicklungen in den letzten Tagen tickt die Uhr für den Deal weiter. Sollte dieser nicht bis Ende Juli dieses Jahres abgeschlossen sein, muss EssilorLuxottica eine Strafe in Höhe von 400 Millionen Euro zahlen. Eine Neuverhandlung des vereinbarten Kaufpreises in Höhe von 7,3 Milliarden Euro scheint angesichts des aktuellen Urteils für unwahrscheinlich.