Ab dem 15. Mai

Entlastung für Betriebe: PQ-Verfahren wird entbürokratisiert

Ab dem 15. Mai wird das Präqualifizierungsverfahren verschlankt. So sieht es ein Beschluss des GKV-Spitzenverbands vom 26. Februar vor. Insgesamt entfallen acht „allgemeine Anforderungen“. Spezielle Änderungen für die Produktgruppe 25 – Sehhilfen - gibt es nicht.
GKV
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Die Fortschreibung der PQ-Kriterien steht unter der Überschrift „Entbürokratisierung“. Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu in seiner Erklärung: „Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind mit dieser Fortschreibung Nachweise der Erfüllung allgemeiner und organisatorischer Eignungsanforderungen entfallen.“ Die Liste der „allgemeinen Anforderungen an die Unternehmen“ wurde tatsächlich deutlich gekürzt. Auf die Vorlage verschiedener Dokumente wird zukünftig verzichtet. 

Was die Änderung konkret bedeutet

  • Entfall der Anforderung „Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO“
  • Entfall der Anforderung „Insolvenzfreiheit“
  • Entfall der Anforderung „Zahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
  • Entfall der Anforderung „Beachtung des Datenschutzes“
  • Entfall der Anforderung „Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden eingehalten“
  • Entfall der Anforderung „Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen“
  • Entfall der Anforderung „Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen“
  • Entfall der Anforderung „Für wieder einsetzbare Produkte Sicherstellung, dass bei der Aufbereitung von wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln die medizinprodukterechtlichen Anforderungen, (…), beachtet werden“ (relevant für VB 25 F)

Außerdem wird es die Möglichkeit der Videodokumentation für den Nachweis der räumlichen Vorgaben zukünftig geben.

Damit schaffe der GKV-Spitzenverband aus Sicht des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) tatsächlich eine Entlastung der Betriebe bei der Beantragung einer Präqualifizierung beziehungsweise Folgepräqualifizierung. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung einer Entbürokratisierung der Präqualifizierung. „Ein Anfang ist gemacht. Endlich kommt der GKV-Spitzenverband unserer langjährigen Forderung nach und entrümpelt das Präqualifizierungsverfahren in Hinblick auf sinnlose Anforderungen“, zeigt sich ZVA-Präsident Christian Müller zufrieden mit der Verschlankung. Allerdings müsse man nun den Weg der Entbürokratisierung konsequent weitergehen. So könnten die Betriebe weiter entlastet werden, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Brillen und Kontaktlinsen käme.

Entlastung für Betriebe – aber auch DAkkS gefordert

„Die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) angeordneten, anlasslosen Überwachungen der Betriebe, die alle zwanzig Monate zu erfolgen haben, müssen umgehend gestrichen werden. Hier ist notfalls der Gesetzgeber in der Pflicht“, so Christian Müller. Andernfalls drohe die Präqualifizierung – ein an und für sich gut gedachtes Instrument der Qualitätssicherung – zu einer Bedrohung für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung zu werden, da zuletzt immer mehr Betriebe gerade im ländlichen Bereich auf eine Lieferberechtigung zu Lasten der Krankenkassen verzichten.

Präzisierungen gibt es in der Fortschreibung auch hinsichtlich der Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung bzw. der Regelung zum Entfall des Nachweises der fachlichen Qualifikation bei Vorlage des Handwerksrolleneintrags. In diesem Zusammenhang wird die höchstrichterliche Rechtsprechung nachvollzogen, wonach das Berufsrecht Vorrang hat vor dem Sozialrecht.