Wettbewerbszentrale Dürfen Gläser, Fassungen oder ganze Brillen verschenkt werden?

Auf dem vorläufigen Höhepunkt der Coronakrise im Frühjahr 2020 schlossen viele Augenoptiker ihre Ladengeschäfte für mehrere Wochen. Nachdem Kontaktbeschränkungen zulasten des Einzelhandels zurückgenommen wurden, stieg der Druck, Kunden wieder in die Geschäfte zu holen. Augen­optiker warben bundesweit mit Gratisaktionen und nahmen Bezug auf die Corona-Krise. Sie verknüpften Danksagungen an „Helden“ und Alltagshelfer in der Coronakrise mit ausgelobten Werbegeschenken. Die Werbegaben wurden emotional aufgeladen und als vermeintlich uneigennützig dargestellt, um einen Imagetransfer von den Helfern im Medizin- und Pflege­sektor auf das eigene Unternehmen herbei­zuführen. Viele der Aktionen verstießen jedoch gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbe­gesetzes (HWG).

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