Betriebskostenzuschuss

Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen

Der Bund zahlt mittelständischen Betrieben und Selbstständigen ab sofort neue Betriebskostenzuschüsse in der Corona-Krise. Für die Überbrückungszahlungen gelten nun höhere Fördersätze.
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Finanzen Geld

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe bis zum Jahresende verlängert. Ab sofort kann die sogenannte Überbrückungshilfe II für den Zeitraum von September bis Jahresende unter  ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die zweite Stufe des Förderprogramms solle Unternehmen helfen, „die weiterhin praktisch vollständig still liegen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Unternehmer können je nach Höhe der Fixkosten bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.

Die Anträge können ab sofort wie bei der Überbrückungshilfe I über „prüfende Dritte“ wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Außerdem arbeite die Bundesregierung daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern, so Altmaier.

Änderungen am Programm

Das Programm steht weiterhin für Betriebe aus allen Branchen offen. Um es noch leichter zugänglich zu machen, wurden einige Änderungen gegenüber der ersten Überbrückungshilfe vorgenommen:

  • Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Während Betriebe bisher einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 verzeichnen mussten, dürfen ab sofort Unternehmen einen Antrag stellen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der Deckelung der Auszahlung von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen
  • Erhöhung der Fördersätze von bis zu 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Fixkosten
  • Erhöhung der Personalkostenpauschale der förderfähigen Kosten von zehn Prozent auf 20 Prozent
  • Möglichkeit der Nachzahlung oder Rückforderung bei der Schlussabrechnung