Zu geringer Nutzen, zu viele Nebenwirkungen Ärzte: Cannabis als Glaukom-Primärtherapie nicht sinnvoll
27.09.2024
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Erstveröffentlicht in der DOZ 10/24
Die (teilweise) Entkriminalisierung von Cannabis durch den Deutschen Bundestag hatte einen unerwarteten Verlierer: die Branche der Safe- und Panzerschrank-Anbieter. Denn Apotheker müssen medizinisches Cannabis, das in Deutschland bereits seit 2017 gegen Rezept erhältlich ist, seit April nicht mehr im Tresor aufbewahren. „Mit der Legalisierung für den Freizeitgebrauch geht einher, dass aus ihnen reguläre verschreibungspflichtige Medikamente werden, die nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen“, erklärt das Handelsblatt seinen Leserinnen und Lesern gleich am 3. April. Auch der bürokratische Aufwand falle weg, zitiert die Wirtschaftszeitung den Vorsitzenden des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis: „Wir müssen nicht mehr jeden Rezeptdurchschlag drei Jahre lang aufbewahren und nicht mehr über jedes abgegebene Gramm genau Buch führen.“
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