Unnötiger Zwischenschritt oder notwendige Modernisierung? Der Schweizer „Experte für Augenoptik“ ist ein Fall für die Gerichte
03.04.2025
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Seit inzwischen acht Jahren wird in der Schweiz über eine neue Höhere Fachprüfung (HFP) diskutiert und gestritten. Das Verfahren ist nun beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, nachdem der SBAO, der Umbria Club, Optikschweiz sowie die Fachhochschule in Olten Beschwerde gegen die vom AOVS vorgelegte Prüfungsordnung zu einer Weiterbildung „Experte/Expertin Augenoptik HFP“ eingelegt hatten.
Erstveröffentlicht in der DOZ 04/25
Die Berufsbezeichnung Augenoptikerin mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) erhält man in der Schweiz nach drei Jahren Berufsausbildung, ähnlich wie dem Gesellen hier in Deutschland. Wer innerhalb der Schweiz seine beruflichen Kompetenzen im Anschluss – zum Beispiel Richtung Screening – erweitern will, muss den Weg nach Olten zum Studium an der Fachhochschule Nordwestschweiz antreten und sich zum Optometristen ausbilden lassen. Um diesen Schritt gehen zu können, ist die Matura (ähnlich dem deutschen Abitur) erforderlich. Eine Meisterausbildung, die kein Abitur voraussetzt, wie das in Deutschland der Fall ist, wird in der Schweiz nicht angeboten.
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