"Mehr Realität in der Prüfung" Augenoptik-Meisterprüfung wird ab Juli 2026 praxisnäher
23.07.2025
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Ab Juli 2026 gilt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Sie legt einen noch stärkeren Fokus auf Fachkompetenz in Theorie und Praxis.
„Mit dieser Reform stellen wir den Beruf des Augenoptikers zukunftsfest auf“, erklärt Christian Müller, Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Die neue Meisterverordnung spiegele die gestiegenen fachlichen Anforderungen und die größere Verantwortung für die Augengesundheit bei der Versorgung mit Sehhilfen wider. Jahrelang hatte sich der Verband für eine Überarbeitung der bestehenden Meisterverordnung eingesetzt. Am 11. Juli wurde die neue Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Kern der Novellierung ist die Stärkung der fachlichen Prüfungsteile. Die praktische Meisterprüfung beinhaltet künftig eine vollständige Kontaktlinsenanpassung, eine Brillenanfertigung als Alternative ist dann nicht mehr Bestandteil der Meisterprüfung, da sie bereits Inhalt der Gesellenprüfung ist.
Neue Situationsaufgabe ergänzt praktische Prüfung
Durch die Modernisierung der praktischen Prüfung werden optometrische Prüfverfahren, die Anpassung von Kontaktlinsen und die Durchführung der Refraktionsbestimmung zu obligatorischen Prüfungsteilen. Nicht ausreichende Leistungen in diesen Kernbereichen fließen laut dem Verband künftig stärker in das Prüfungsergebnis ein. Ergänzt wird der praktische Teil durch eine neu eingeführte Situationsaufgabe, die unter anderem der Vertiefung weiterer optometrischer Untersuchungen dient, darunter eine Binokularprüfung sowie die Bewertung einer fertiggestellten Sehhilfe. „Die neue Struktur bringt mehr Realität in die Prüfung“, sagt Christian Müller. „Denn: Augenoptikermeister übernehmen immer mehr Verantwortung in der Kundenversorgung – vom Beratungsgespräch und der augenoptischen Anamnese über verschiedene Augenprüfungen bis hin zur Anpassung und Abgabe der fertigen Brille oder Kontaktlinsen. Dieser Verantwortung trägt die neue Meisterprüfungsverordnung Rechnung.“
Betriebswirtschaftliche Inhalte in der Theorie stärker gebündelt
Auch die theoretische Prüfung wurde neu gegliedert. Statt wie bisher vier gibt es künftig drei Handlungsfelder, wodurch betriebswirtschaftliche Inhalte stärker gebündelt und fachliche Schwerpunkte vertieft und in ihrer Bedeutung hervorgehoben werden. Laut dem Verband wird es künftig schwieriger, fachliche Defizite durch betriebswirtschaftliche Stärken zu kompensieren. Zusätzlich zur adäquaten Versorgung mit Sehhilfen werden Auffälligkeiten am Auge sowie des visuellen Systems frühzeitig aufgedeckt und gegebenenfalls der Besuch eines Arztes oder einer Ärztin empfohlen.
Die neue Meisterverordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/157 .
Der neue Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die fachlichen Prüfungsteile wird voraussichtlich im August veröffentlicht.