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AKTUELL

DOZ

10 | 2017

20

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Gemeinsamen Bundes­

ausschuss (GBA) bezüglich der beschlossenen Hilfsmittelrichtlinie um ergänzende

Stellungnahme gebeten. In der Hilfsmittelrichtlinie werden die Versorgungsdetails

entsprechend den Vorgaben des Heil und Hilfsmittelversorgungsstärkungs­

gesetzes (HHVG) geregelt, das der Deutsche Bundestag am 16. Februar 2017

verabschiedet hat. In ihrer am 20. Juli beschlossenen Fassung sieht die Richtlinie

vor, dass künftig nahezu immer eine augenärztliche Verordnung erforderlich ist,

um eine Sehhilfe zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu

erhalten.

Die DOZ hat in den vergangenen Mo-

naten ausführlich über die Änderungen

berichtet, die das neue HHVG mit sich

bringen würde. Erst in der Septemberaus-

gabe konnten Sie lesen, dass mit dem Be-

schluss des G-BA eine zweimonatige Frist

einsetzte, in der das BMG die Richtlinie

prüfen und gegebenenfalls beanstanden

kann. Im Rahmen dieser aufsichtsrecht-

lichen Prüfung forderte das Ministerium

dann im August in fünf Punkten ergän-

zende Auskünfte vom G-BA ein. Das Mi-

nisterium stellt dabei Fragen, die dem

Geschäftsführer des Zentralverbandes der

Augenoptiker und Optometristen (ZVA)

gefallen dürften: „Im Grunde greifen sie

die Themen unserer Stellungnahme zur

Hilfsmittelrichtlinie auf, auf die es auch in

der Begründung des G-BA zum Beschluss

der Richtlinie keine befriedigenden Ant-

worten gab“, erklärt Dr. Jan Wetzel. Bis

diese Auskünfte durch den G-BA erteilt

werden und beim Ministerium eingehen,

ist die zweimonatige Beanstandungsfrist

unterbrochen.

Inkrafttreten der Richtlinie

verzögert sich.

Mit dem ursprünglich vorgesehenen In-

krafttreten der Hilfsmittelrichtlinie Ende

September / Anfang Oktober ist kaum zu

rechnen. Bis auf Weiteres gelten damit

die vom ZVA herausgegebenen Empfeh-

lungen zur praktischen Umsetzung des

HHVG, die Innungsmitglieder im Mitglie-

derbereich auf

www.zva.de

herunterladen

können. Grundsätzlich gilt:

Wenn ein anspruchsberechtigter

Kunde nach dem Inkrafttreten des HHVG

HHVG und Hilfsmittelrichtlinie:

Gesundheitsministerium sieht

Erläuterungsbedarf

Das Schreiben des Ge-

sundheitsministeriums

fordert in fünf Punkten

ergänzende Auskünfte

vom B-GA ein.