Vorsorge, damit kein Kind durchs Raster fällt „U-Untersuchungen“ im Wandel der Zeit

© Claudia Büdel

Erstveröffentlicht in der DOZ 06/24

Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, umgangssprachlich auch „U-Untersuchungen“ genannt, richten sich an Kinder vom ersten Lebenstag bis hin zu Jugendlichen und werden in festgelegten Zeiträumen von Kinderärzten angeboten und von den Krankenkassen bezahlt. Bei Jugendlichen gibt es zum Teil Unterschiede innerhalb der Krankenkassen. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist in einigen Bundesländern verpflichtend und muss zum Teil aktiv durch Stempelkarten belegt werden. Wird eine Untersuchung versäumt und innerhalb einer gewissen Frist nicht nachgeholt, wird zuerst das Gesundheitsamt und schließlich auch das Jugendamt informiert, um Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung auszuschließen.

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Viele mögliche Probleme bei Entwicklungsschritten sollten frühzeitig erkannt werden, damit – am Beispiel Auge – sich das Sehen richtig entwickeln kann Dies ist wichtig, da das Auge im Mutterleib das Sehen noch nicht erlernen konnte, sondern erst, sobald das Baby geboren und mit Seheindrücken konfrontiert ist (siehe auch Artikel "Ambylopie-Therapie heute"). Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) fest. Bei Auffälligkeiten wird an die Fachärztinnen der entsprechenden Disziplinen überwiesen. Weiterhin sind Impfschutz- und Präventionsberatung, beispielsweise zum Thema Übergewicht und UV-Schutz, Teil des ärztlichen Gesprächs.

Im Unterschied zu älteren Versionen wird der Beratung im neuen gelben Untersuchungsheft von 2017 mehr Platz eingeräumt und Eltern können selbst ankreuzen, ob sie zu gewissen Themen einen erhöhten Beratungsbedarf haben. Zudem steht jeder Untersuchung eine Elterninformation voran, die erklärt, was genau untersucht wird und worauf Eltern selbst achten können. Einige freie Zeilen vor der ärztlichen Anamnese und Untersuchung geben Raum um Notizen und Fragen zu notieren. In die Anamnese ist nun erstmals eine Familien- und Sozialanamnese aufgenommen worden.

U-Untersuchungen der Augen im Überblick

Welche Untersuchungen der Augen bei der jeweiligen Vorsorge1 anstehen und wie sie sich im Lauf der Jahre geändert haben, finden Sie übersichtlich in dieser Tabelle dargestellt:

U-Untersuchungen der Augen im Überblick

Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass die Untersuchungen der Augen über zwei Generationen (vgl. 1985 zu 2016) nahezu unverändert stattfanden. Einen Unterschied stellt die eingeführte U7a dar, die sich ausführlich dem Sehstatus widmet. Deutlichere Unterschiede zeigt das derzeit aktuelle Heft, nach dem das 2019 geborene Kind untersucht wird: Es beinhaltet insgesamt ausführlichere Tests sowie eine anschauliche Gliederung und legt den Eltern durch die Anamnese und einleitenden Informationen nahe, welche Besonderheiten sie mitteilen sollten.

In einigen Kinderarztpraxen kommt für das Sehscreening ein binokulares Autorefraktometer zum Einsatz, das nicht bei jeder Untersuchung inbegriffen ist, sondern auch als IGEL (individuelle Gesundheitsleistung) angeboten wird. Allerdings ersetzt dies keine Visus- oder Motilitätsprüfung und kann bei Kopfschiefhaltung des Kindes einen Astigmatismus verfälscht anzeigen.

Interdisziplinärer Austausch

Diskussionsrunde zur Versorgung von Kinderaugen

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Fazit

Grundsätzlich sind die „U-Untersuchungen“ im Kindesalter sehr wichtig und dienen dazu, Auffälligkeiten herauszufiltern und entsprechende Gegenmaßnahmen frühzeitig ergreifen zu können. Voraussetzung ist jedoch die vom Kinderarzt ausreichend eingeräumte Zeit und Vollständigkeit der Untersuchung (siehe Artikel „Diskussionsrunde zur Versorgung von Kinderaugen"). Die Einführung des aktuellen Untersuchungshefts bedeutete eine Vertiefung im Bereich Augenerkrankungen/ Auffälligkeiten, womit noch mehr Kinder rechtzeitig in ihrer Sehentwicklung unterstützt werden können.

 

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Literatur und Quellen

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  1. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern/
  2. https://www.g-ba.de/richtlinien/anlage/31/historie/
  3. „Untersuchungsheft für Kinder“, Gemeinsamer Bundes ausschuss, 1985
  4. „Kinder-Untersuchungsheft“, Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Juni 2008
  5. „Kinderuntersuchungsheft“ Gemeinsamer Bundesausschuss, Stand Mai 2017 und Mai 2023

Geschrieben von

Claudia Büdel

Claudia Büdel

Augenoptikermeisterin, staatlich geprüfte Augenoptikerin und Optometristin

Claudia Büdel ist Augenoptikermeisterin und Optometristin. Sie war in Fachgeschäften und bei einem Kontaktlinsenhersteller tätig und arbeitet derzeit in einer Augenklinik mit Studienzentrale.

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