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DOZ
02 | 2014
kurz und knapp
n
Der
Berufsverband der Augenärz-
te Deutschlands e.V.
(BVA) hat mit
Hilfe einer unabhängigen Gesellschaft
eine eigene Präqualifizierungsstelle
für Sehhilfen aufgebaut. Das meldeten
die Ophthalmologischen Nachrichten
im Dezember 2013. Die Zulassung der
Gesellschaft durch den GKV-Spitzen-
verband steht noch aus.
n
Der
ZVA
hat Ende vergangenen
Jahres die „Arbeits- und Qualitäts-
richtlinien für Augenoptik und Opto-
metrie“ in der fünften Auflage heraus-
gebracht. Die Richtlinien entsprechen
dem heutigen Stand der Technik und
umfassen das Arbeitsgebiet der deut-
schen Augenoptik/Optometrie, so
wie es das Meisterprüfungsberufsbild
vorsieht. Die Neuauflage baut auf der
ersten Fassung von 1994 auf.
n
Rechtsanwalt
Klaus J. Willms
,
Leiter des Ressorts Recht im Berufs-
verband der Augenärzte Deutschlands
e.V. wird demnächst aus seinem Amt
ausscheiden. Er hat dieses seit 25 Jah-
ren inne. Für seine langjährige Tätig-
keit wurde er mit der Verdienstmedaille
des Berufsverbandes geehrt.
n
Das Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landes NRW hat nach
langem Hin und Her gegen den ener-
gischen Widerstand der Augenärzte
die von der
Handwerkskammer Düs-
seldorf
beschlossene Prüfungsordnung
für Optometristen genehmigt. Damit
können zukünftig nach den Handwerks-
kammern in Dresden, Hannover und
Potsdam auch bei der Handwerks-
kammer Düsseldorf Prüfungen zum
„Optometrist (HwK)“ abgelegt werden.
BRANCHEN
ZAHLEN
Niedrige Arbeitslosenzahlen 2013 in der Augenoptik
Auch im vergangenen Jahr lag die Zahl der Arbeitslosen in der Augenoptik auf
niedrigem Niveau. Sie lag zwar im Jahresdurchschnitt über der Zahl des Jahres
2012. Im Vergleich zu anderen Branchen steht das Augenoptikerhandwerk aber
gut dar. Man kann nahezu von Vollbeschäftigung im Augenoptikerhandwerk
sprechen.
Jan Feb Mrz Apr
Mai
Jun Jul
Aug Sep Okt
Nov Dez
2011 942 915 869 847 783 781 904 974 856 782 761 787
2012 670 661 671 657 635 632 779 843 763 644 639 612
2013
720 746 747 744 750 727 853 930 844 775 769 759
500
550
600
650
700
750
800
850
900
950
1000
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Kein Arztvorbehalt bei der Verordnung von Sehhilfen
Der ZVA drängt gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem Gemeinsamen Bundes-
ausschuss, der für die Erstellung der Hilfsmittelrichtlinien zuständig ist, auf eine Ände-
rung der Hilfsmittelrichtlinien. Grund ist eine Formulierung, die im Widerspruch zur
Gesetzeslage steht.
Vor mehr als einem Jahr wurde in §33 SGB V ein neuer Absatz 5a eingefügt, der besagt,
dass „eine vertragsärztliche Verordnung [...] für die Beantragung von Leistungen […]
nur erforderlich (ist), soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder
Therapieentscheidung medizinisch geboten ist“.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine ärztliche Verordnung bei Folgeversorgun-
gen grundsätzlich nicht erforderlich ist. Das widerspricht den Hilfsmittelrichtlinien.
Darin ist vorgesehen, dass „Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe bei Folge-
versorgungen nach Vollendung des 14. Lebensjahres und Ersatzbeschaffungen
bei Verlust oder Bruch innerhalb von drei Monaten bei Kindern bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres ohne Änderung der Refraktionswerte“ ohne augenärztliche Ver-
ordnung abgegeben werden können.
ZWH lobt Berufslaufbahnkonzept
Die Zentrale für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) hat
die Entwicklung eines Berufslaufbahnkonzepts auf der
Sitzung ihres Lenkungsausschusses als beispielhaft für
andere Gewerke präsentiert. Das Konzept sieht eine
Höherqualifizierung des Augenoptikerberufes vor. Ziel
sei es, in zukünftigen Meisterprüfungen neue Inhalte für
einen verbindlichen Rahmenlehrplan zur Vorbereitung
auf die Meisterprüfung festzuschreiben, hieß es.
vdek bestätigt: Präqualifizierung nicht zwingend
Augenoptikerbetriebe, die bereits Vertragspartner der Krankenkassen sind, brauchen
nach dem 31.12.2013 keine Präqualifizierung zu durchlaufen. Das bestätigte der Ver-
band der Ersatzkassen e.V. (vdek) Ende Dezember gegenüber dem ZVA. Danach gelten
die bestehenden Verträge nach dem Prinzip der Vertragskontinuität fort. Bei maßgebli-
chen Änderungen jedoch, wie beim Wechsel des Betriebsleiters, Änderungen der
Rechtsform oder einem Umzug, wird eine Präqualifizierung erforderlich.
DOZ-Verlag 2013 stabil
Mit einem leichten Umsatzplus und ei-
nem erneut positiven Ergebnis schloss im
Jahr 2013 die DOZ-Verlag optische Fach-
veröffentlichung GmbH ab. Neben den
Abo-Gebühren und den Anzeigen trug
erneut auch das umfangreiche Fachbuch-
angebot zu dem positiven Ergebnis bei.
Gefragt sind weiterhin Grußkarten, Kar-
teikarten und Sonderdrucke von einzel-
nen Fachartikeln.
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