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DOZ
03 | 2013
Neue verlagseigene
DOZ-App auf dem Markt
Ab sofort ist die neue Eigenentwicklung
der DOZ als App im App Store erhältlich.
Es gelten die gleichen Bezugsbedingun-
gen wie bisher. Printabonnenten erhalten
die jeweils aktuellen Ausgaben bis auf
Weiteres als kostenlose Zugabe. Alle an-
deren Interessenten haben Zugriff auf die
ab ein Jahr zurückliegenden Ausgaben bis
einschließlich 2009. Die bisherige App
von Zillgen Medien wird eingestellt.
Kommunikationsoffensive
der Innungsaugenoptiker
Zeitgleich mit dem Start der Printanzeigen
ist als wesentlicher Baustein der neuen
bundesweiten Kampagne des Zentralver-
bandes der Augenoptiker (ZVA) die Mar-
kenplattform
online gegan-
gen. Das an Verbraucher gerichtete Online-
portal liefert Neuigkeiten
und Wissenswertes aus
der Augenoptik und stellt
dabei immer die Kompe-
tenz der Innungsaugen-
optiker in den Vorder-
grund.
Die neue Konsumenten-
marke, die zeitgleich Ab-
sender und Botschaft ist, behandelt unter
dem Motto „Einmal im Jahr zum Optiker“
verbraucherrelevante Themen rund um
die Möglichkeiten der Augenoptik, mit
dem Ziel, ein neues Sehbewusstsein zu
schaffen und den Innungsaugenoptiker
als ersten Ansprechpartner und Experten
für das gute Sehen zu etablieren.
Bayern mit neuem Tarif
Der neue Tarifvertrag für bayerische Augenoptikerbetriebe ist seit Januar in Kraft.
Er ersetzt die Lohntarifvereinbarung aus dem Jahr 2008. „Das erzielte Tarifergebnis
trägt den allgemeinen Entwicklungen Rechnung, ohne die Betriebe zu überfordern –
und wir halten Anschluss an die Entwicklung anderer Branchen“, fassen Landes-
innungsmeister Rainer Hankiewicz und der Geschäftsführer des LIV Bayern, Hans
Hopf, das Ergebnis zusammen.
Die durchschnittliche Erhöhung über die gesamte Vergütungsstruktur beträgt 5,8 Pro-
zent. Die größte Anhebung betrifft mit 9,4 Prozent das Einstiegsgehalt eines Augen-
optikergesellen. Das absolute Einstiegsgehalt beträgt jetzt monatlich 1.750 Euro. Eine
weitere Veränderung im Tarifvertrag betrifft die Anpassung des Erholungsurlaubs an
die aktuelle Rechtsprechung. Eine Staffelung nach dem Lebensalter hatten Gerichte für
unzulässig erklärt, nunmehr erfolgt die Staffelung nach Betriebszugehörigkeit. Dem
Tarifabschluss waren mehrwöchige Tarifverhandlungen mit Verdi vorausgegangen.
Der ZVA hat derweil den „kalkulatorischen Unternehmerlohn“ für das laufende Jahr
auf der Basis der Tarifempfehlungen zum 1. September 2012 fortgeschrieben. Danach
ergibt sich folgendes Bild für die Betriebe mit einem Umsatz bis 250.000 Euro: 59.850;
bis 500.000 Euro: 69.200 Euro; ab 500.000 Euro 78.60 Euro.
Zwischenstand zu Tchibo
Das Landgericht Hamburg hat am 14.02.
über die vom ZVA gegen Tchibo und Lens-
best beantragte einstweilige Verfügung
(AZ 315 O 543/12) verhandelt. In dem
Termin deuteten die Richter an, die ange-
griffenen Werbeaussagen – zum Beispiel
„hochwertige Gleitsichtbrillen“ – als
wettbewerbswidrig anzusehen. Warnhin-
weise wegen der eingeschränkten Nutz-
barkeit der von Tchibo angebotenen
Gleitsichtbrillen dürften ebenfalls erfor-
derlich sein, hieß es von Seiten des ZVA.
Einem Vertriebsverbot von Gleitsichtbril-
len, die auf einer zu schmalen Datenbasis
gefertigt wurden, mochte sich das Ham-
burger Gericht nicht anschließen. Ein
Urteil gab es voraussichtlich am 22.02.,
nach Redaktionsschluss.
Auszeichnung für
Frauen im Handwerk
Erfolg, Mut und Leistungen der Unter-
nehmerfrauen im Handwerk sollen aus-
gezeichnet werden: Dazu hat die Redak-
tion von Handwerk Magazin zum 24. Mal
den Wettbewerb „Die Unternehmerfrau
im Handwerk“ ausgeschrieben. Erstmals
soll der Preis in zwei Kategorien verlie-
hen werden: für mitarbeitende und
selbstständige Frauen im Handwerk. Die
Siegerinnen erhalten jeweils ein Preis-
geld von 2.500 Euro. Einsendeschluss für
Bewerbungen ist der 30. April. Bewer-
bungsunterlagen können über die Re-
daktion Handwerk Magazin per E-Mail
und im
Internet unter
www-handwerk-magazin.
de/ufh.de
abgerufen werden.
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