Gute Gründe für den AOK-Vertrag
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 ist der sogenannte AOK-Vertrag in Kraft getreten. Binnen weniger Tage sind viele hunderte Augenoptikbetriebe der zwischen dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) und dem AOK-Bundesverband erzielten Vereinbarung beigetreten. Dies kann als Beleg für ein positives Verhandlungsergebnis gesehen werden. Die Analyse des Vertrags zeigt: Es gibt wesentlich mehr Licht als Schatten.