"Sehteste und Funktionsprüfungen" überarbeitet

Kundin beim Sehtest
Die überarbietete Broschüre unter anderem mit Informationen zum zerstörungsfreien Werkstoffprüfen.
© Heike Skamper

Welche Seh-Checks und Funktionsprüfungen darf ein Augenoptiker für gängige Berufszulassungen und Führerscheine durchführen? Und welche Bestimmungen gelten dabei? Antworten darauf gibt die Zwanzig-Seiten-Broschüre des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) „Sehteste und Funktionsprüfungen beim Augenoptiker“ - jetzt in überarbeiteter Form.

So beinhaltet die zweite Auflage 2019 laut Berufsverband zusätzlich Informationen zum zerstörungsfreien Werkstoffprüfen, die Sehtestanforderungen für Tennisschiedsrichter sowie für die ESA- und NASA-Zertifizierung für elektronische Verbindungstechniken.

Anhang mit Informationen zu Sonderfällen

Des Weiteren nennt sie die wichtigsten Vorschriften für die Prüfung der zentralen Tagessehschärfe nach DIN/EN/ISO, Details zu Sehtesten für den Führerscheinerwerb in unterschiedlichen Fahrzeugklassen sowie für Bildschirmarbeitsplätze, den Sportbootführerschein und den Jagdschein.

Im Anhang wird der Augenoptiker zudem über Überprüfungen des Sehvermögens im Rahmen weiterer Berufszulassungen und Führerscheine informiert. Für dieses sei zwar, hieß es aus Düsseldorf, in der Regel eine fach- oder amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben, auf Wunsch des Kunden und außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens könne diese der Augenoptiker aber ebenfalls durchführen.

Die Broschüre kann bei der ZVA-Optik-Service GmbH (Ilka Schäfer, i.schaefer@zva.de) gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro (inkl. MwSt., zuzüglich Porto).