Umfrageergebnis

Vorreiter Augenoptik: Schnelltests für Angestellte

Während sich Bund und Länder beim Thema Infektionsschutz in Unternehmen weiter im Ungefähren verlieren, scheint die Augenoptik mit gutem Beispiel voranzugehen. Laut einer aktuellen DOZ-Umfrage wollen oder planen Betriebsinhaberinnen und -inhaber bereits, den eigenen Angestellten kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung zu stellen.
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Wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes ist das Testen.

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Update 30.03.2021

Jüngst wurde der Lockdown bis weit in den April hinein verlängert. Die Restriktionen für Einzelhandelsgeschäfte werden somit beibehalten. Gleichfalls haben viele Städte, Landkreise und manche Bundesländer entweder die in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredete „Notbremse“ bereits gezogen oder stehen kurz davor. Andere Bundesländer, wie aktuell beispielsweise Berlin, wollen die Öffnungsschritte der vergangenen Wochen jedoch trotz hoher Inzidenzen nicht zurücknehmen, sondern verweisen darauf, dass es durch Impfangebote und Teststrategien andere Möglichkeiten gäbe. So will Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller eine Homeoffice-Pflicht einführen sowie für Arbeitgeber verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer vorschreiben. Das Thema des Infektionsschutzes in Unternehmen war zuvor auch Teil der Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz.

Im Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2021 heißt es in Bezug auf den Infektionsschutz in Unternehmen: Es sei „wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.“ Hierzu gebe es eine „Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter“. Anfang April solle ein „Umsetzungsbericht“ der Wirtschaftsverbände vorliegen, auf dessen Grundlage sowie „auf der Grundlage eines eigenen Monitorings“ die Bundesregierung entscheiden werde, „ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht“. Heißt im Klartext: Eine Verpflichtung für Unternehmen, den Mitarbeitenden Testangebote zu machen, besteht nicht.

Sachsen: Corona-Testpflicht im Betrieb

In Sachsen sind Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt seit dem 15. März 2021 verpflichtet, wöchentlich einen Test durchzuführen. Seit dem 22. März 2021 müssen Arbeitgebende in Sachsen zudem allen im Betrieb anwesenden Angestellten einmal pro Woche einen Test anbieten – sofern die Beschäftigten am Arbeitsplatz präsent sind, also nicht im Homeoffice.

Ab dem 1. April schreibt der Freistaat Sachsen in der eigenen Corona-Schutz-Verordnung fest, dass sich Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt statt bisher einmal wöchentlich zweimal in der Woche testen oder testen lassen müssen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber bleiben ansonsten weiterhin verpflichtet, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten. Zudem müssen sich ab dem Stichtag Betriebsinhaber und Beschäftigte in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test. Der Selbsttest sei "durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen".

In einigen anderen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, müssen Arbeitgeber von Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten ihre Mitarbeitende ebenfalls regelmäßig testen lassen.

Augenoptik-Branche wartet nicht auf die Politik

Offenbar wartet die Augenoptik-Branche nicht auf etwaige Vorgaben des Bundes oder der Länder. In einer nicht repräsentativen Umfrage (n = 165) befragte die DOZ Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber danach, ob sie den Angestellten kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen. Über die Hälfte der Antwortenden gab an, dies entweder bereits zu tun oder zu planen. Jeder fünfte Antwortende ist noch unentschlossen (siehe Grafik 1).

Umfrage Schnelltest

Vorreiter Augenoptik: Über die Hälfte aller Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber stellt den Angestellten Corona-Schnelltest kostenlos zur Verfügung oder plant, dies zu tun.

© DOZ-Verlag
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Das ist umso erstaunlicher, als dass über 90 Prozent der Befragten die Kosten für die Schnelltests selbst übernehmen oder schlicht nicht wissen, ob die Kosten vom Bundesland oder der Kommune übernommen werden (siehe Grafik 2). Das heißt, viele Betriebsinhaber und -inhaberinnen gehen jetzt schon in Vorleistung und tragen aktiv zum Infektionsschutz der Angestellten und Kundschaft bei.

Umfrage Bezug Schnelltests

Noch nicht einmal jeder zehnte Augenoptik-Betrieb erhält kostenlose Corona-Schnelltests vom Bundesland oder der Kommune.

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Von Ann-Katrin Zellner und Marcel Rotzoll