Schweiz: Optometrie nach GesBG ab Februar Standard

Situation Augenscreening
Mit dem Gesundheitsberufegesetz GsBG wird die Optometrie zum Standard der augenoptischen Versorgung in der Schweiz.
© DOZ / Skamper

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes GsBG am 1. Februar 2020 wird die Optometrie zum neuen Standard der augenoptischen Versorgung in der Schweiz. Das meldete der Schweizerische Berufsverband „Optikschweiz“. Eine tiefergehende Berichterstattung darüber erwartet Sie in einer der kommenden Ausgaben der DOZ.

Der geschützte Berufstitel lautet ab Februar „Optometrist/in BSc FHNW“. Er gilt für Fachleute für Sehkorrekturen, Kontaktlinsenanpassung und gesundheitliche Augenvorsorge, deren Ausbildung und berufliche Kompetenzen vom GesBG neu landesweit geregelt wird. Im Unterschied zu ihren beruflichen Vorgängern, den diplomierten Augenoptikern, haben Optometristen BSc eine vertiefte Ausbildung in den gesundheitsrelevanten Aspekten des visuellen Systems. Eine Berufsausübungsbewilligung für die Bestimmung von Sehkorrekturen, für die Anpassung von Kontaktlinsen sowie für weiterführende Funktionstests und Vorsorgeuntersuche des visuellen Systems erhält künftig nur, wer den Bachelor of Science in Optometrie der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung vorweisen kann.

Ziel: Qualitätssteigerung der Gesundheitsversorgung

Die Optometrie-Ausbildung an der Fachhochschule Nordwestschweiz ist seit 2007 in Betrieb und ersetzte den früheren Bildungsweg über eine Höhere Fachprüfung mit dem Titel „dipl. Augenoptiker/in“. Pro Jahr verlassen rund 40 Absolventen das Institut für Optometrie, die den Fachkräftebedarf decken und die die bestehenden „altrechtlichen“ dipl. Augenoptiker, die ihren Beruf weiterhin frei ausüben dürfen, langfristig gesehen ersetzen sollen.

Gemäß seiner Strategie „Gesundheit 2020“ strebt der Bundesrat in der Schweiz damit eine Qualitätssteigerung der Gesundheitsversorgung bei gleichzeitiger Senkung der Gesundheitskosten an. Krankhafte Entwicklungen sollen früher erkannt und behandelt werden, gleichzeitig soll die Fachärzteschaft von Bagatelluntersuchungen entlastet beziehungsweise durch bessere Präventionsdiagnosen gezielter ausgelastet werden.