Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen verlängert

Wippe trägt Uhr und Gledbündel
Die Überbrückungsgelder sollen einen Teil der Fixkosten von Corona betroffenen Betrieben decken.
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Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige um einen Monat verlängert. Demnach können Betroffene die Finanzhilfen bis Ende September 2020 beantragen, ausbezahlt werden die Gelder bis zum 30. November. 

Grund für die Fristverlängerung seien nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) "unterschiedliche Schwierigkeiten" beim Antragsverfahren der Gelder. Um die Zuschüsse anzufordern, müssen sich die von den Mandanten beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer über eine Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums registrieren lassen, wo sie, so die DHZ, auf lange Post-Zustellfristen und Probleme bei der endgültigen Registrierung stoßen. So sei die Fristverlängerung "vor dem Hintergrund der technischen Probleme (…) angebracht", erklärt der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Hartmut Schwab. Der Berufstand arbeite derzeit am Limit, "es könne aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen", betont Schwab.

Als Überbrückung für die Sommermonate 2020 hatten Bund und Länder Mitte Juli weitere Corona-Hilfen für KMU und Soloselbstständige in Höhe von 25 Milliarden Euro verabschiedet. Ursprünglich sollten die Antragsteller nur bis Ende August entsprechende Gelder beantragen können. Wie hoch die einzelnen Zuschüsse sind, wer die Finanzhilfen wo anfordern kann und wie die ergänzenden Fördermittel der Bundesländer aussehen lesen Sie hier.