Klage gegen den Wohnzimmerverkauf

Manche Kunden freuen sich, wenn ihr Augenoptiker ihnen anbietet, eine Auswahl verschiedener Fassung ausleihen zu dürfen: Zuhause kann man die Modelle in Ruhe begutachten, verschiedene Outfits dazu testen, Freunde um ihre Meinung fragen und die Entscheidung ohne Hektik treffen. Ein Anbieter hat aus dieser Vorgehensweise ein Geschäftsmodell entwickelt und lässt auch durch fachfremde Personen Brillen im Wohnzimmer verkaufen.

ZVA: 4Care GmbH erneut abgemahnt

Im Streit um den Zusatz „in Optiker Qualität“ bei online verkauften Brillengläsern wurde die 4Care GmbH (www.lensbest.de und www.netzoptiker.de) erneut abgemahnt. Als Begründung für den Schritt nannte der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) den Hinweis, den das Unternehmen auf den Seiten seines Onlineshops gibt.

BGH-Urteil zur „Optiker-Qualität“

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) teilt in einer Pressemeldung aktuell mit, dass es Onlineanbietern von Brillen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) künftig untersagt sei, für diese mit der Aussage „in Optiker-Qualität“ zu werben. Doch jetzt liegt das Urteil samt Begründung offiziell vor, so dass der ZVA noch einmal darauf hinweist, dass er bereits zuvor vor Gericht durchgesetzt habe, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem Warnhinweis versehen werden müssen.